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Interview von Thomas M. Studer 29. Oktober 2026

«Deutschland marschiert zügig in Richtung höherer Schuldenquoten», sagt Volker Wieland.

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Herr Wieland, vor gut anderthalb Jahren hat der Bundestag die Schuldenbremse per Grundgesetzänderung reformiert. Für 2027 plant der Bund neue Schulden von knapp 119 Milliarden Euro im regulären Haushalt. Zusammen mit den sogenannten Sondervermögen sind es rund 204 Milliarden Euro. Hat Deutschland seine Schuldenbremse damit gelockert – oder faktisch abgeschafft? 

Die Schuldenbremse ist zwar nicht abgeschafft. Aber sie wurde gelockert und aufgebohrt. So wurde etwa ein Sondervermögen – genauer genommen Sonderschulden – im Umfang von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur- und Klimaschutzausgaben eingerichtet. Verausgabt über 12 Jahre sind dies etwas unter 1% des Bruttoinlandprodukts (BIP) pro Jahr. 100 Milliarden gehen an die Bundesländer und davon ein grosser Teil an die Kommunen. Ausserdem dürfen die Bundesländer neu jährlich neue Schulden von konjunkturbereinigt 0,35 % des BIP aufnehmen. Die bedeutendste Lockerung betrifft die Verteidigungsausgaben. Soweit sie 1 % des BIP überschreiten, dürfen sie auf Kredit finanziert werden. Bei einem Nato-Ziel von 3,5 % des BIP wären das allein für die Verteidigung neue Schulden von bis zu 2,5 % des BIP pro Jahr!

Was bedeutet das für die Staatsverschuldung? 

Nimmt man diese Lockerungen zusammen mit dem erlaubten strukturellen Defizit des Bundes von 0,35 % des BIP, ergibt sich ein jährliches Defizit von bis zu 4,2 % des BIP. Dem steht ein jährliches nominales Potenzialwachstum von 2,3 bis 2,5 % gegenüber, also 2 % Inflation und geschätzte 0,3 bis 0,5 % Wachstum des realen Produktionspotenzials, der Wirtschaftsleistung bei normaler Auslastung. Die Schulden wachsen damit schneller als die Wirtschaftsleistung. In der Folge steigt die Staatsschuldenquote, das Verhältnis der Staatsschulden zum BIP, schnell und unbegrenzt an – auch dann, wenn das Sondervermögen verausgabt ist. 

Zur Person

Prof. Dr. Volker Wieland ist Stiftungsprofessor für Monetäre Ökonomie und geschäftsführender Direktor des Institute for Monetary and Financial Stability (IMFS) an der Goethe-Universität Frankfurt. Zuvor war er Senior Economist beim Federal Reserve Board in Washington und von 2013 bis 2022 Mitglied des deutschen Sachverständigenrats.

Die Reform wurde mit einer «Zeitenwende» begründet: Deutschland müsse mehr für Verteidigung und Infrastruktur ausgeben. Gab es eine Alternative zur Grundgesetzänderung – hätte Deutschland die Aufrüstung aus dem regulären Haushalt, also ohne neue Schulden, finanzieren können? 

Verteidigung ist eine Daueraufgabe und somit eigentlich aus den laufenden Einnahmen zu finanzieren. Wenn die Ausgaben schnell steigen müssen, wie es aktuell der Fall ist, kann man das sicherlich vorübergehend über Kredite finanzieren. Die Regierung hätte dies ohne Grundgesetzänderung mit der Notfallklausel rechtfertigen können. Dazu ist die Klausel da. Die neue russische Bedrohung und die Ankündigung der US-Regierung, künftig geringere militärische Kapazitäten für die Verteidigung Europas bereitzustellen, hätten dafür Anlass geben können. Auf europäischer Ebene wurde entsprechend eine zeitlich und in der Höhe begrenzte Ausnahme für Verteidigungsausgaben eingerichtet. 

Welche andere Möglichkeit hätte es gegeben? 

Die Regierung hätte eine Notlage in Bezug auf die Verteidigungsfähigkeit deklarieren können. Dann hätte sie sich für die Zeit der Notlage unbegrenzt verschulden sowie einen Plan vorlegen können, der zeigt, wie sich die höheren Verteidigungsausgaben längerfristig ohne neue Schulden finanzieren lassen. In den 1960er- bis 1980er-Jahren wurden Verteidigungsausgaben von 3,5 bis 4,5 % des BIP ohne zusätzliche Staatsverschuldung getätigt. Oder sie hätte ein weiteres, begrenztes Sondervermögen für Verteidigung im Grundgesetz schaffen können. Aber da gilt: «Hätte, hätte, Fahrradkette.» Entscheidend ist, entweder die Ausnahme für Verteidigungsausgaben im Grundgesetz künftig wieder einzuschränken und längerfristig zu beenden, oder ohne solch eine Grundgesetzänderung einfach weniger Kredite aufzunehmen. 

«Verteidigung ist eine Daueraufgabe und somit eigentlich aus den laufenden Einnahmen zu finanzieren.»

Volker Wieland

Die Ausnahme der Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse sollte zusätzliche Verteidigungsausgaben ermöglichen. Laut einer ifo-Untersuchung wurde 2025 jedoch mehr als ein Drittel dieser Kredite für bereits bestehende Sicherheits- und Verteidigungsausgaben genutzt. Dadurch wurde im regulären Haushalt Geld für andere Zwecke frei. Erleben wir das klassische Muster: Neue Verschuldungsspielräume finanzieren am Ende den Konsum von heute? 

Die Verteidigungsausgaben in den von der Ausnahme erfassten Bereichen sind von 54,6 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 72,2 Milliarden Euro im Jahr 2025 gestiegen. Das ist ein Anstieg von 17,6 Milliarden Euro. Immerhin. Kreditfinanziert wurden jedoch 28,6 Milliarden Euro – also 11 Milliarden Euro mehr, als die Ausgaben gestiegen sind. Das liegt daran, dass nach der neuen Regel diese Verteidigungsausgaben auf Kredit finanziert werden dürfen, soweit sie 1 % des BIP überschreiten. Diese Grenze wurde aber bereits 2024 ebenso wie in den zehn Jahren davor überschritten. Es werden somit auch Ausgaben auf Kredit finanziert, die zuvor aus den laufenden Einnahmen bezahlt worden waren. Mit anderen Worten: Die Grenze von 1 % des BIP ist zu niedrig gewählt. Sie führt automatisch dazu, dass im regulären Haushalt Geld frei wird, das ausserhalb der Verteidigung für staatliche Konsumausgaben, Investitionen oder Transferleistungen genutzt werden kann.                            

Ähnliche Kritik gibt es beim Sondervermögen für Infrastruktur: Bund und Länder würden damit bereits geplante Investitionen finanzieren. Das frei werdende Geld verwendeten sie für Rentenpaket, Mütterrente und andere Wahlgeschenke. Wie viel wird tatsächlich zusätzlich investiert? 

Der deutsche Staat hat 2025 deutlich mehr investiert als in den Jahren zuvor: 148 Milliarden Euro. Das waren 12,3 % oder 16,2 Milliarden Euro mehr als 2024. Allerdings kam der Anstieg durch massive Rüstungskäufe zustande. Die Investitionen in militärische Ausrüstung haben um fast 50 % zugelegt. Dabei spielte auch das erste Sondervermögen für Verteidigung eine Rolle. Dagegen stagnierten oder sanken die Bauinvestitionen des Staates, wenn man die Preissteigerungen herausrechnet. Dieses Bild setzt sich 2026 fort. Während die staatlichen Investitionen in Ausrüstung im ersten Quartal zurückgingen, stiegen sie im zweiten Quartal gegenüber dem Vorjahr um mehr als 1 %, getrieben durch Ausgaben für Militärgüter. Dagegen sind die staatlichen Bauinvestitionen im ersten Quartal wetterbedingt stark gefallen. Im zweiten Quartal gab es nur einen minimalen Anstieg. 

Wenn Sie eine Zwischenbilanz ziehen: Ist von der versprochenen Modernisierung – sanierte Brücken, Schulen, Netze – volkswirtschaftlich schon etwas messbar, oder kauft sich Deutschland mit 500 Milliarden vor allem Zeit für ausbleibende Strukturreformen? 

Das Hindernis für Infrastrukturinvestitionen war bereits bei den Vorgängerregierungen vor allem Regulierung und nicht fehlende Mittel. Die Gefahr ist tatsächlich, dass nicht so viel zusätzlich gebaut wird, aber dadurch zusätzliche Mittel im Kernhaushalt für Staatskonsum freiwerden. Im ersten Jahr des Sondervermögens ist nicht viel zusätzlich gebaut worden. Das überrascht aber nicht, denn die Vorlaufzeit für Infrastrukturinvestitionen ist gross. Und die Mittel wurden ja erst in der Jahresmitte verfügbar.  Aber ohne Deregulierung bei den Genehmigungsverfahren wird der Ausbau weiter sehr schleppend verlaufen. Ausserdem wäre es im Bereich Autobahnen sinnvoller gewesen, die Autobahngesellschaft mit eigenen Mauteinnahmen zu versehen, die ihr eine eigene Verschuldungsmöglichkeit eröffnet.  

Der Bundesrechnungshof warnt, Deutschland sei auf dem «Weg in die Schuldenfalle». Die Kreditaufnahme steigt nach der Finanzplanung bis 2030 stetig weiter an. Gleichzeitig sind die Zinsen am langen Ende deutlich gestiegen. Wie stark werden die steigenden Zinsausgaben den Bundeshaushalt belasten? 

In der Finanzplanung des Bundes steigen die Zinsausgaben von 30 Milliarden Euro im Jahr 2025 auf 80 Milliarden Euro im Jahr 2030 und werden sich damit mehr als verdoppeln.  Ursache ist zum einen der steigende Schuldenstand und zum anderen die höheren Renditen für Bundeswertpapiere.  Dabei sind die Zinsausgaben für die Sondervermögen berücksichtigt.  Das wäre dann eine Zinslast von 1,7% des BIP im Jahr 2030. Der Anteil des Bundes an den Zinsausgaben des öffentlichen Gesamthaushalts liegt allerdings nur bei knapp 60%. Die Zinslast für den Gesamtstaat inklusive Länder, Kommunen und Sozialversicherungen wird also noch mal deutlich höher ausfallen. Steigende Zinszahlungen treiben die Schuldenquote dann weiter nach oben, was wiederum zu einer höheren Zinslast führt. 

«Das Hindernis für Infrastrukturinvestitionen war bereits bei den Vorgängerregierungen vor allem Regulierung und nicht fehlende Mittel.»

Volker Wieland

Deutschland galt jahrzehntelang als fiskalischer Anker Europas. Seine niedrige Schuldenquote war der Ausweis dieser Stabilität. Wie lange kann Deutschland diese Rolle angesichts der steigenden Verschuldung noch ausfüllen? 

In der Tat, in der letzten grossen Finanzkrise war Deutschland der Safe Haven. Anleger verschoben ihr Geld nach Deutschland, und somit eben nicht aus dem Euro hinaus.  Das half den Euro zu stabilisieren. Damals war Frankreich noch Teil der Lösung, während es heute bereits zu einem grossen Teil des Problems geworden ist. Umso mehr liegt die Stabilität der Währungsunion an der Tragfähigkeit der deutschen Staatsfinanzen. Hinzu kommen noch die Niederlande und einige kleinere Staaten, die ebenfalls niedrige Schuldenquoten aufweisen.  Das ist die Situation heute. Deutschland marschiert nun aber zügig in Richtung höherer Schuldenquoten. Spätestens wenn es bei 90% angelangt ist, wird es kaum mehr eine hervorgehobene Rolle als Anker der Währungsunion spielen können.  

Frankreich kommt politisch zu keiner Konsolidierung, Ratingagenturen stufen das Land ab, und auch Italien, Belgien und Spanien tragen hohe Schuldenlasten. Wenn nun auch der bisherige Stabilitätsanker Deutschland auf Verschuldungskurs geht: Wer verteidigt in der EU eigentlich noch die Fiskalregeln – und sind die reformierten EU-Regeln überhaupt noch bindend? 

Eigentlich wäre es die Aufgabe der EU-Kommission die Fiskalregeln zu verteidigen und vor allem ihre Befolgung durchzusetzen. Auf Vorschlag der Kommission wurden die Fiskalregeln zuletzt deutlich gelockert. Der Spielraum für die Mitgliedsstaaten wurde deutlich erhöht. Mithilfe von Simulationen der Schuldentragfähigkeit wird ein mehrjähriger Pfad für die Nettoausgabenquote entwickelt. Da gibt es wesentliche Gestaltungsmöglichkeiten. Längerfristig müssen die Schuldenquoten sinken.  Die 60% sind als Referenzwert für die Quote immer noch gültig.  Aber der Prozess dahin wäre sehr langwierig. Vor allem bietet das aktuelle Verfahren die Möglichkeit eines vier bis siebenjährigen Anpassungszeitraums. Damit lassen sich schwierige Entscheidungen in die nächste Wahlperiode verlagern.  

Haben die Fiskalregeln in der Vergangenheit überhaupt Wirkung gezeigt? 

Die bisherige Erfahrung – egal mit welcher Variante der Regeln – war, dass kleinere Mitgliedstaaten erfolgreich zu einer Konsolidierung der Staatsfinanzen gebracht werden konnten. Auch wenn die Schuldenkrise von 2011–2012 die Einrichtung neuer Rettungsmechanismen erforderlich machte, gelang es, Portugal, Irland und sogar Griechenland mit Reformen und fiskalischen Einsparmassnahmen wieder auf Wachstumskurs zu bringen. Aber für die grossen Mitgliedstaaten gelten andere Regeln. Das sieht man auch daran, dass es weder gelang, die hohe Schuldenquote Italiens effektiv zu reduzieren, noch den steten Anstieg der Staatsschuldenquote in Frankreich zu verhindern. Zuletzt wurde übrigens auch Deutschland eine unrealistische Potenzialwachstumsrate von 0,9 % für die Berechnungen der Schuldentragfähigkeit zugestanden. Somit war die neue deutsche Verschuldungspolitik plötzlich doch mit den europäischen Regeln im Einklang, auch wenn der Schätzwert für das Potenzialwachstum weder den Prognosen der EU-Kommission noch denen anderer Institutionen entsprach. 

Halten Sie eine neue Schuldenkrise im Euroraum für denkbar – diesmal mit Frankreich im Zentrum? 

Ja, das lässt sich nicht ausschliessen. Wir sind jedoch noch nicht an diesem Punkt angekommen. Aber Frankreich steht unter massivem Druck am Markt für Staatsanleihen. Nicht nur das Zinsniveau, sondern auch der Zinsaufschlag gegenüber deutschen Anleihen ist stark angestiegen. Für französische Anleihen mit zehn Jahren Laufzeit liegt die Rendite nur wenig unter 5 %. Durchaus zu Recht. Die Schuldenquote ist über Jahre angestiegen und liegt bereits bei knapp 120 % – Tendenz zügig steigend. Das Haushaltsdefizit liegt bei 5 %. Der Zinsaufwand wird ebenfalls schnell steigen, wenn die Lage sich nicht ändert. Denn fällige Anleihen aus der Niedrigzinszeit müssen getilgt werden, und das geschieht, indem neue Anleihen zum aktuellen, sehr viel höheren Zinssatz begeben werden. Wenn die Regierung nicht gegensteuert, dreht sich die Zinskosten-Schuldenspirale weiter. Frankreich müsste und könnte einen Konsolidierungskurs einschlagen. Aber politisch ist das extrem schwierig. Spätestens nach den Präsidentschaftswahlen müsste eine neue Regierung die Ausgaben kürzen und die Staatsfinanzen tragfähig aufstellen. 

Wird eine neue Regierung diesen Kurs einschlagen? 

Ob dies geschieht, ist fraglich. Die Regierung könnte versucht sein, abzuwarten und vor allem auf einen Eingriff der EZB zu spekulieren. Die EZB hat ein Programm aufgelegt, mit dem sie gegebenenfalls unbegrenzt Anleihen einzelner Staaten kaufen kann, wenn sie die Transmission der Geldpolitik durch ungerechtfertigt steigende Zinsaufschläge in einzelnen Ländern gestört sieht. Das Programm ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, die Frankreich jedenfalls derzeit nicht erfüllt. Aber die EZB hat sich grundsätzlich vorbehalten, das Programm zu starten, wenn sie es für notwendig erachtet. In diesem Fall wäre es jedoch ein grosser Fehler. Sie würde dadurch Anreize für diese und andere Regierungen schaffen, gerade nicht auf Konsolidierungskurs umzuschwenken. 

 Sie haben die Anleihekäufe der EZB häufig kritisch beurteilt. Unter welchen Voraussetzungen halten Sie solche Käufe für sinnvoll? 

Tatsächlich habe ich bereits vor 26 Jahren wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht, die analysieren, wie eine sogenannte quantitative Lockerung durch umfangreiche Wertpapierkäufe auf den Weg gebracht werden sollte, wenn der Notenbankzins bereits bei null liegt und die Inflation trotzdem unter dem Ziel der Notenbank verharrt. Insofern bin ich sicherlich nicht grundsätzlich gegen Wertpapierkäufe durch die Notenbank. Allerdings sollten diese an geldpolitische Ziele geknüpft und auf Krisen beschränkt bleiben. Ausserdem sollten die Käufe im Euroraum breit angelegt sein, zum Beispiel gewichtet nach dem BIP der Mitgliedstaaten. 

Wo liegen die Risiken, wenn die EZB gezielt die Anleihen einzelner hoch verschuldeter Staaten kauft? 

Das ist eine andere Angelegenheit. Hier ist noch grössere Vorsicht geboten. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Stabilität der Staatsfinanzen bei den Mitgliedstaaten, denn sie entscheiden über Einnahmen und Ausgaben, nicht die EZB. Es kann zwar Fälle geben, in denen tatsächlich extreme, fundamental ungerechtfertigte Marktentwicklungen auftreten. Dies könnte einen Eingriff rechtfertigen. Aber solche Fälle sind schwer zu identifizieren. Gleichzeitig sind die Anreize, den Mitgliedstaaten den Zinsdruck abzunehmen, hoch. Damit würde die Notenbank jedoch die disziplinierende Wirkung der Marktkonditionen aufheben und einer destabilisierenden Fiskalpolitik Tür und Tor öffnen.

Welche Folgen hätte es, wenn die EZB ihre Geldpolitik der Stützung der Staatsfinanzen unterordnete? 

Widmet sich die EZB vor allem der Stützung der Staatsfinanzen, führt dies zu höherer Inflation. Und es ist die Inflation, insbesondere unerwartete Inflation, die zu einem Rückgang der Schuldenstandsquote führt. So hat die Hochinflation von 2021 bis 2023 die Schuldenquoten effektiv gesenkt. Das Risiko besteht, dass es in Zukunft wieder zu einem solchen Inflationsschub kommt. Dem muss sich die EZB unbedingt entgegenstellen.  

«Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Stabilität der Staatsfinanzen bei den Mitgliedstaaten, denn sie entscheiden über Einnahmen und Ausgaben, nicht die EZB.»

Volker Wieland

Zum Schluss ein Blick auf die Schweiz: Sie hält an ihrer Schuldenbremse fest. Was raten Sie ihr aus der deutschen Erfahrung – wo liegt der grösste Fehler, den man bei einer Fiskalregel machen kann? 

Die Schweizer Schuldenbremse hat als Vorbild für die deutsche Schuldenbremse fungiert. Die deutsche Erfahrung zeigt das Risiko auf, dass sich, dann wenn die Schuldenbremse ihre Wirkung entfaltet, eine politische Mehrheit im Parlament findet, sie zu lockern. In Deutschland geschah dies kurzfristig nach der Bundestagswahl und bevor das neue Parlament zusammentrat.  Damit wichen die Union und ihr damaliger Kanzlerkandidat Friedrich Merz von ihrer Position im Wahlkampf stark ab. Denn da hatte Merz noch gefordert, erst wachstumsfördernde Reformen umzusetzen, bevor man in Betracht zieht, die Schuldenbremse zu lockern. Auch wenn eine temporär höhere Verschuldung zur Finanzierung von Verteidigungsanstrengungen und der Sanierung der Infrastruktur vertretbar ist, wird ihm der abrupte und unerwartete Kurswechsel wohl noch lange nachhängen. Letztlich ist entscheidend, wie stark die Unterstützung der Schuldenbremse in der Bevölkerung ist. Hier hat die Schweiz mit ihrer langen Tradition der direkten Demokratie vermutlich eine stärkere Position.   

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