Die Wurzeln des Schweizer Sozialstaats liegen nicht in der Sozialpolitik, sondern in der Landesverteidigung. Immer wieder erschliesst der Bund in Kriegs- und Krisenzeiten neue Steuereinnahmen für ausserordentliche Aufgaben. Die Aufgaben fallen danach weg, die Ausgaben sinken – aber nie mehr ganz auf das Vorkriegsniveau zurück. Und die Einnahmen bleiben vollständig bestehen. So wächst der Staat Schritt für Schritt. Das ist eine Politik der Addition: Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger, Marcel Schelbert und Dr. Thomas Studer zeichnen diesen Mechanismus in NZZ Geschichte nach – und zeigen, wie aus Kriegssteuern schrittweise ein Wohlfahrtsstaat wurde.
Der Erste Weltkrieg: Die Steuer, die zweimal kam – und blieb
Als der Erste Weltkrieg die Bundesfinanzen erschüttert, greift der Bund 1915 erstmals überhaupt zu einer direkten Steuer: der «Kriegssteuer», gedacht als einmalige Massnahme zur Finanzierung der Landesverteidigung. Das Volk stimmt ihr deutlich zu. Doch die finanziellen Folgen des Krieges sind damit nicht bewältigt. Kurz nach Kriegsende stimmt es ein zweites Mal zu – für eine Neuauflage derselben Steuer, um die verbliebenen Kriegskosten zu decken.
Doch das Geld fliesst nicht dorthin, wofür es versprochen war. Ein erheblicher Teil wird zunächst für die Zahlung von Schuldzinsen verwendet, ohne dass die Schulden selbst nennenswert abgebaut werden. Gleichzeitig erhöht der Bund bereits während des Landesstreiks von 1918 die Ausgaben zur Verbilligung der Lebenshaltung, in der Nachkriegskrise der frühen 1920er Jahre bekämpft er Arbeitslosigkeit und stützt ganze Branchen. Entsprechend steigt der Anteil der Sozialausgaben am Bundeshaushalt von unter einem Prozent vor dem Krieg auf 10,1 Prozent im Jahr 1938 (siehe Grafik).
Der Zweite Weltkrieg: Das Provisorium als Fundament
Im Zweiten Weltkrieg wiederholt sich das Muster, doch dieses Mal grundlegender. Zur Finanzierung der Kriegsanstrengungen führt der Bund neben der Wehrsteuer als neuer direkter Bundessteuer auch die Warenumsatzsteuer ein, die Vorläuferin der heutigen Mehrwertsteuer. Nach 1945 laufen diese Steuern nicht aus, vielmehr bilden sie die Grundlage für die bis heute gültige Finanzordnung. Mit der Einführung der AHV im Jahr 1948 erhält der Sozialstaat eine institutionelle Basis, die in der wirtschaftlichen Aufschwungphase der Nachkriegszeit kontinuierlich ausgebaut wird und die sozialen Ausgaben des Bundes dauerhaft ansteigen lässt.
Der Anteil der sozialen Wohlfahrt am Bundeshaushalt steigt in der Folge stetig an – von 15 Prozent im Jahr 1950 auf 20,4 Prozent im Jahr 1980. Als nach dem Ende des Kalten Kriegs die Verteidigungsausgaben sinken, fliesst auch die «Friedensdividende» direkt in den Sozialstaat: Zwischen 1990 und 2000 halbiert sich der Anteil der Verteidigung am Haushalt von 19 auf knapp 11 Prozent, während die soziale Wohlfahrt gleichzeitig von 22 auf 25,6 Prozent steigt. Die soziale Wohlfahrt wird zum grössten Budgetposten des Bundes – eine Position, die sie bis heute hält.
Die Gegenwart: Eine Logik, die nicht mehr aufgeht
Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine 2022 steht die Schweiz vor einer neuen Zeitenwende. Die Armee soll wieder gestärkt werden – doch das alte Muster funktioniert nicht mehr ohne Weiteres. Die Steuern sind bereits hoch, die Spielräume eng. Wer heute mehr für die Verteidigung ausgeben will, kommt nicht darum herum, gleichzeitig über bestehende Ausgaben zu reden. Und damit unweigerlich: über den Umfang des Sozialstaats, den das Militär einst mit ermöglicht hat. Die Politik der Addition stösst damit an ihre Grenzen.
Was der Artikel ausserdem zeigt:
- wie der Bund im 19. Jahrhundert seine Einnahmen noch fast ausschliesslich über Zölle finanzierte – und direkte Steuern lange tabu waren
- welche politischen Konflikte und Abstimmungen die Einführung und Verlängerung der Bundessteuern begleiteten
- warum Kriegs- und Krisenzeiten generell zu dauerhaften Ausweitungen staatlicher Einnahmen und Aufgaben führen