WORUM ES GEHT
«Ordnungspolitik» – gibt es einen langweiligeren Begriff als diesen? Aber aufgepasst, der erste Eindruck kann täuschen.
Ordnung in der Wirtschaftspolitik gibt es nur da, wo auch Ordnung im Denken herrscht. Und Denken meint zunächst die Kunst des Unterscheidens. Wo entsteht spontan Ordnung, und wo bedarf es der ordnenden Hand des Staates? Diese beiden Fragen zu trennen, darinbesteht das Geheimnis einer Ordnungspolitik, die ihren Namen verdient.
Wer Volkswirtschaftslehre studiert, wird bereits in den ersten Semestern damit konfrontiert: jedes Wettbewerbsgleichgewicht ist effizient, und jede effiziente Verteilung kann durch Wettbewerb erreicht werden. Das sind starke Befunde – natürlich zugespitzt, aber in der zugespitzten Form umso wichtiger. Für diese bahnbrechenden Erkenntnisse wurden den Ökonomen Kenneth Arrow 1972 und Gérard Debreu 1983 denn auch der Nobelpreis verliehen, basierend auf entscheidenden Vorarbeiten des Lausanner Ökonomen Léon Walras.
WARUM ES ZÄHLT
Warum sind diese Erkenntnisse so fundamental? Weil sich damit die gesellschaftlichen Hauptfragen der Effizienz und der Verteilungsgerechtigkeit voneinander trennen lassen. Oder pointiert ausgedrückt: weil damit gezeigt wird, dass man weder die Marktwirtschaft abschaffen, noch politisch motivierte Preiseingriffe zulassen sollte, um Einkommensgerechtigkeit zu erreichen. Ganz im Gegenteil – ohne ein vernünftiges Mass an Wettbewerb ist auch Gerechtigkeit nicht möglich! Ein ganzer Rattenschwanz von Ungerechtigkeiten ist die Folge wahlloser Markteingriffe genauso wie die Verschwendung allgemeiner Steuermittel. Das darf man nicht ignorieren.
Dass die Marktwirtschaft Voraussetzung für Wohlstand und soziale Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft ist, gilt aber natürlich nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wer Volkswirtschaftslehre studiert, wird daher ebenfalls in den ersten Semestern damit konfrontiert, unter welchen Bedingungen die Marktwirtschaft versagt. Auch das darf man nicht ignorieren – das freie Spiel von Angebot und Nachfrage führt hier in die Irre. Bei Marktversagen – aber eben: nur bei Marktversagen – ist der Staat aufgerufen, in den Preismechanismus der Marktwirtschaft einzugreifen. Lenkungssteuern, Regulierung und staatliches Angebot lassen sich damit rechtfertigen.
Es ist das Verdienst der Vertreter der Ordnungspolitik um den Freiburger Ökonomen, Walter Eucken, und den mutigen deutschen Wirtschaftsminister der Nachkriegsjahre, Ludwig Erhard, die beiden Bereiche von Marktwirtschaft (und Staatsversagen) und Staatseingriffen (und Marktversagen) in der konkreten Wirtschaftspolitik analytisch scharf zu trennen.
In der Marktwirtschaft gilt Konsumentensouveränität. Die Zahlungsbereitschaft des einzelnen entscheidet über sein Konsumverhalten. Ausschluss und Rivalität sind die nüchternen Eigenschaften dieses Markts – Auswahl und Vielfalt die saftigen Früchte des Systems. Und die Unternehmer müssen sich mit den gegebenen Marktpreisen arrangieren. In das freie Spiel von Angebot und Nachfrage wird nicht grundlos eingegriffen. Das Werben der Verbände und Lobbys um Sonderbehandlung ihrer Klientel ist politisch zersetzend und daher illegitim. Steuern zur Finanzierung des Staats verfolgen nur ein demokratisch legitimiertes staatliches Finanzierungsziel und dürfen die Entscheide der Akteure in einer Marktwirtschaft nicht verzerren.
Anders in der Staatswirtschaft. Wettbewerb um natürliche Monopole ist genauso ineffizient, wie es marktwirtschaftliche Anreize in der Verwaltung sind. Der staatliche Eigner ist aufgerufen, seine Unternehmen auf die sichere und zuverlässige Bereitstellung systemrelevanten Angebots zu verpflichten und zu beschränken. Die staatliche Verwaltung ist in einem demokratischen Rechtsstaat an das Legalitätsprinzip gebunden. Prägnant formulierte es der St. Galler Volkswirt Alfred Meier: Wer bei grundsätzlichen politischen Problemen nach Effizienz ruft, ist »im falschen Spiel» – er erinnert an jemanden, der beim Jassen plötzlich «Schach» ruft. Wenn wir gesellschaftliche Konflikte auf demokratische Weise bewältigen wollen, ist der Staat samt seiner Staatswirtschaft in einem konsensorientierten System nicht der kühne Visionär, sondern der mehrheitsbildende Pragmatiker.
«Dieses ordnungspolitische Denken sollte in der konkreten Wirtschaftspolitik als Kompass dienen.»
Der Staat wildert nicht in der Privatwirtschaft. Und wer den Gesetzen der Marktwirtschaft folgt, lässt die Hände weg von Subventionen, Monopolrechten, Marktabschottungen und staatlichen Rettungsschirmen.
DIE AUSSAGE
Früher war daher klar: gute Wirtschaftspolitik ist gelebte Ordnungspolitik. Darin bestand ein grosser Konsens in der Schweiz über die Parteigrenzen hinaus. Als in den 1980er Jahren der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, Bundesrat Fritz Honegger, mit der Idee hausierte, die Innovationstätigkeit der Wirtschaft durch staatliche Gelder zu fördern, winkte der Präsident des Vororts der Wirtschaft Louis von Planta umgehend und dankend ab: «Wenn wir nicht politisch denken, sondern nur unsere Firmen im Auge haben, dann wird die Regierung eines Tages mit unseren Firmen machen, was sie will». Eine klare Ansage und eine mutige Absage des damaligen Chefs von Ciba-Geigy. Ordnungspolitische Standfestigkeit beweist sich dann, wenn man den süssen Klängen der Subventionen tatsächlich widerstehen kann.
Der ordnungspolitische Kompass geht heute leider vielen in der Wirtschaftspolitik ab. Standfestigkeit nimmt in der persönlichen Wertehierarchie keinen grossen Stellenwert mehr ein. Wirtschaftspolitik wird flexibel an Kommunikationsagenturen ausgelagert mit der Vorstellung, es gehe vor allem um eine grosse Imagekampagne. Mehr Spielraum und mehr Pragmatismus werden in den Verbänden verkündet, weniger ordnungspolitischer Dogmatismus als Devise herausgegeben.
WAS DARAUS FOLGT
Dass bei unklarer Trennung zwischen Markt und Staat die Gewinne oft privatisiert und Verluste gerne sozialisiert, also auf die Allgemeinheit abgewälzt werden, wird achselzuckend hingenommen. Das ist höchst kurzsichtig. Denn in der Marktwirtschaft gehört der Prozess der schöpferischen Zerstörung zu ihrem Gelingen dazu – das Scheitern liefert wichtige Informationen für die Marktteilnehmer und ist Teil des Innovationsprozesses von Imitation und Adaption für Gläubiger und Schuldner. Ein effizientes Konkursrecht ist mithin zentral für die Funktionsfähigkeit einer Marktwirtschaft.
Die Staatswirtschaft funktioniert dagegen nach anderen Regeln – die Gesellschaft hat ein eminentes Interesse, hier ein Scheitern um (fast) jeden Preis zu verhindern und ist daher bereit, Ineffizienzen in Kauf zu nehmen. Wir müssen daher wieder die Kunst des Unterscheidens lernen – der Markt den Privaten, der Staat der Gemeinschaft. Als Gesellschaft haben wir alles Interesse, dass die Ordnungspolitik wieder Einzug in das Denken unserer Wirtschaftspolitiker hält. Denn ohne klaren Kompass gibt es keine langfristig ausgerichtete Wirtschaftspolitik. Und damit auch – keinen tragfähigen Wohlstand.