Die Schweiz wird gerne als Steuerparadies dargestellt. Das stimmt so nicht – gerade mit Blick auf die Besteuerung der Vermögen in einem inflationären Umfeld. Reiner Eichenberger, Professor für Finanz- und Wirtschaftspolitik an der Universität Freiburg i.Üe., rechnet konkret vor, wo der Haken liegt – und bietet Vorschläge, was gegen eine Überbesteuerung der Vermögen in der Schweiz zu tun wäre. Das Gespräch mit ihm hat Dr. Marco Portmann geführt, Bereichsleiter Politische Rahmenbedingungen am IWP.
Marco Portmann: Die Stimmbürger haben unlängst die Abschaffung der Emissionsabgabe und damit eine Steuerentlastung der Grossunternehmen abgelehnt. Gleichzeitig kommt der Faktor Arbeit durch die Automatisierung ganzer Industrien unter Druck. Sie fordern eine steuerliche Entlastung des Kapitals. Haben Sie die Zeichen der Zeit nicht erkannt?
Reiner Eichenberger: Zunächst – viele denken wohl wie ich: Wir brauchen den Kapitalismus, aber nicht einen Kapitalismus nur für sehr Reiche, sondern den Kapitalismus für alle. Und wenn die sehr Reichen und die Firmen weniger Steuern entrichten, zahlt die grosse Mehrheit der Bürger die Zeche. Das Abstimmungsergebnis kann ich insofern absolut nachvollziehen, was aber nicht heisst, dass Kapital beziehungsweise Vermögen nicht viel zu stark besteuert wird…
…inwiefern genau?
Die Zeichen der Zeit sind klar: Normalbürger, die Vermögenseinkommen haben, werden überbesteuert. Auch deshalb können viele kaum Vermögen bilden. Hingegen können manche Kapitalbesitzer ihre Steuerlast dank gesetzlichen Regelungen und juristischen Konstruktionen stark absenken. Solche Konstruktionen sind aber teuer und lohnen sich zumeist nur bei sehr hohen Kapitaleinkommen.
Konkret: Wo steht die Schweiz in der Kapitalbesteuerung im internationalen Vergleich?
Weit oben! Kapital wird im Vergleich zu Arbeit hoch besteuert, und abgesehen von den Tiefsteuerkantonen ist auch die absolute Belastung von Kapital hoch. In der Schweiz werden Kapitaleinkommen im Normalfall gleich hoch wie Arbeitseinkommen besteuert, wohingegen die meisten Länder Kapitaleinkommen nur mit einem stark reduzierten Satz besteuern. Und die Schweiz ist eines von nur fünf europäischen Ländern mit einer Vermögenssteuer, von denen sie mit Abstand die höchsten Steuersätze und die weitaus breiteste Erfassung von Vermögen hat. Für diese Überbesteuerung des Kapitals zahlen wir einen hohen gesellschaftlichen Preis. Und jetzt kommt noch ein dramatisches Problem hinzu: Inflation.
«Die Überbesteuerung von Kapitaleinkommen multipliziert sich mit der Inflation.»
Von 1995 bis 2019 haben sich die Gewinn- und Kapitalsteuererträge juristischer Personen nahezu verdreifacht, obwohl die Steuersätze eher gesunken sind. Warum soll eine Reform gerade jetzt angezeigt sein?
Die von Ihnen zitierten Zahlen zeigen doch: Die Steuerzahlungen der Firmen sind gestiegen, nicht weil die Steuersätze erhöht, sondern weil sie gesenkt wurden. Wenn wir die Besteuerung der Kapitalerträge für Normalbürger senken, tun wir nicht nur das Richtige, sondern können davon ausgehen, dass die Steuererträge längerfristig nur wenig fallen und oft sogar steigen – weil mehr Kapital gebildet wird und die Kapitalbildung aus dem «sozialisierten» und steuerbefreiten Bereich der zweiten und dritten Säule in den privaten und besteuerten Bereich zurückverlegt wird. Wichtig sind aber noch zwei andere Faktoren: Erstens wird die Überbesteuerung von Kapitalerträgen und die damit zusammenhängenden Kosten durch die Inflation multipliziert. Angesichts der drohenden Inflation ist es also höchste Zeit zu reagieren. Zweitens hat ja die OECD eine Mindeststeuer für grosse Firmen beschlossen. Auch deshalb besteht Handlungsbedarf. Die Senkung der Überbelastung von Kapitaleinkommen ist auch eine ideale Antwort auf die neue Steuer.
Sprechen wir zuerst über die Inflation: Seit 2010 wird die kalte Progression bei der direkten Bundessteuer jährlich ausgeglichen, damit die Inflation über die Zeit nicht zu steuerlicher Mehrbelastung führt. Warum soll die Inflation ausgerechnet bei der Besteuerung der Kapitaleinkommen ein Problem darstellen?
Ja, das ist überraschend und wurde bisher weitestgehend übersehen. Bei Inflation blähen sich die Arbeitseinkommen und Kapitaleinkommen auf, aber ganz unterschiedlich. Die nominellen Arbeitseinkommen müssen einfach im Gleichschritt mit der Inflation mitwachsen, um real – also unter Berücksichtigung der schrumpfenden Kaufkraft – gleich gross zu bleiben. Fünf Prozent Inflation heisst also, dass auch die nominellen Arbeitseinkommen um fünf Prozent wachsen müssen, um die realen Einkommen konstant zu halten. Das Gemeine ist aber, dass die Bezüger solcher nominell aufgeblähten, real jedoch gleich grossen Einkommen wegen der Progression der Einkommenssteuer in eine höhere Besteuerung rutschen, so dass ihr reales Einkommen nach Steuern sinken würde. Diese sogenannte kalte Progression wird in der Schweiz per Gesetz automatisch verhindert. Die Steuertabelle wird einfach um die Inflation gestreckt, so dass die Steuersätze für real gleiche Einkommen unabhängig von ihrer nominellen Grösse konstant bleiben. Die Zinssätze und Zinseinkommen hingegen müssen bei Inflation viel stärker anwachsen als Arbeitseinkommen, um ihren Realwert zu halten.
Können Sie diesen Unterschied genauer erklären?
Am einfachsten ersichtlich ist das im Falle von Obligationen oder einem Sparkonto. So betrug die reale Verzinsung – also der nominelle Zins minus die Inflationsrate – für sichere Anlagen wie langlaufende Bundesobligationen seit 70 Jahren etwa ein Prozent. Wenn nun die Inflation steigt, müssen die nominellen Zinsen mitsteigen um die reale Kapitalrendite konstant zu halten. Denn wer Geld anlegt, hat bei Inflation neben den schönen Zinseinnahmen einen hässlichen Wertverlust auf dem angelegten Geld wegen seiner schrumpfenden Kaufkraft. Geldgeber müssen für diesen Inflationsverlust über hohe Zinsen kompensiert werden, ansonsten legen sie ihr Geld lieber in inflationsgesicherten Anlagen an, insbesondere Aktien und Immobilien. Das heutige Steuersystem besteuert die inflationär aufgeblähten Zinszahlungen und ignoriert die Wertverluste auf dem Vermögen. Sprich, die Steuerlast explodiert.
Ein Zahlenbeispiel, bitte.
Wenn bei einem konstanten Realzins von einem Prozent die Inflation von null auf fünf Prozent und der nominelle Zinssatz von einem auf sechs Prozent steigt, versechsfachen sich die Zinseinkommen und die Steuerlast! Da ist dann die heutige Korrektur der kalten Progression für die Anleger nur Kleinzeug: Ihr nominell um das 6-fache gewachsene, real aber konstant gebliebene Einkommen wird dann aufgrund einer um fünf Prozent gestreckten Steuerskala versteuert, als wäre es «nur» um das 5.7-fache gewachsen. Nach einer solchen Besteuerung bleiben den Investoren nur massive Verluste. Angenommen, ihr Einkommen werde mit 40 Prozent besteuert, dann bleiben von ihren nominellen Zinseinkommen von rechnerisch 5.7 Prozentpunkten des Vermögens noch 3.42 Prozentpunkte. Dem steht aber der Kaufkraftverlust auf dem Vermögen von 5 Prozent gegenüber, so dass sie jährlich real 1.58 Prozentpunkte verlieren – und dann noch Vermögenssteuer zahlen müssen.
Gewiss, der Blick nach Euroland und in die USA verheisst nichts Gutes. Anderseits hat die Schweiz zu Beginn der 1990er Jahre das letzte Mal an der Schwelle zu 5 Prozent Inflation gekratzt…
Sicher, die Effekte sind umso grösser, je höher die Inflation ist. Die Effekte sind aber auch schon bedeutend, wenn die Inflation tief ist, beispielsweise bei einem Prozent. Denn ein Prozent Inflation heisst, dass die nominellen Zinsen um die zwei Prozent liegen, also doppelt so hoch sind wie die realen Zinsen. Das bringt dann rund eine Verdoppelung der Steuerlast auf einem real unveränderten Zinseinkommen.
Wichtig ist sodann das Spiegelbild der heutigen Überbesteuerung von Kapital: die implizite Subventionierung von Schulden. Wer Schulden macht, zahlt dafür bei Inflation hohe Zinsen, die er seinen Kreditoren als Kompensation dafür bezahlen muss, dass mit der Inflation der reale Wert der Schuld dahinschmilzt. Die Zinsen kann er steuerlich absetzen, den Vorteil der sinkenden Schuldenlast muss er aber nicht versteuern. Der Anreiz sich hoch zu verschulden, wächst deshalb mit der Inflation.
Trifft die steigende Steuerlast durch Inflation alle Kapitalformen, sprich einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne auf Eigenkapital und Fremdkapitaleinkommen gleichermassen?
Dieser Effekt trifft die Kapitalformen höchst ungleich. Besonders betroffen sind fixverzinsliche Anlagen, also Obligationen und Kredite. Bei Aktien und Immobilien ist es anders. Ihre Werte wachsen tendenziell mit der Inflation mit. Entsprechend blähen sich die Mieteinnahmen und Dividenden auch nicht mit der Inflation auf. Genau genommen gibt es aber auch da Probleme. So werden die Gewinne bei Inflation zu hoch ausgewiesen, weil die Abschreibungen zu tief ausfallen, wenn sie sich auf die historischen Werte beziehen und nicht auf die Wiederbeschaffungskosten.
Sie haben jüngst Reformvorschläge gegen die inflationsbedingte Überbesteuerung des Kapitals vorgebracht. Was schlagen Sie vor?
Die heutige Besteuerung von Kapital und seinen Erträgen hat neben der Besteuerung der nominellen statt realen Einkommen noch drei andere bedeutende Mängel, die es zu beseitigen gilt.
Auf welche drei Mängel spielen Sie an?
Die Kapitalbesteuerung ist erstens zwischen verschiedenen Kapitalformen ungleich. Eigenkapital mit ausgeschütteten Gewinnen wird am höchsten besteuert, weil der Gewinn zweimal besteuert wird, zuerst bei der Firma mit der Gewinnsteuer und dann bei der Ausschüttung beim Aktionär als Dividende. Das gibt den Managern Anreize, die Firma zu stark über Fremdkapital zu finanzieren und die Gewinne nicht auszuschütten, so dass viel Kapital in alten, relativ ineffizienten Firmen bleibt statt ausgeschüttet und dann in dynamische neue und junge Unternehmen investiert zu werden. Zweitens gibt es wegen dieser Fehlkonstruktion Ausnahmeregelungen für sogenannte qualifizierte Aktionäre, die einen substanziellen Teil der Firmen besitzen. Das ist eine sehr unschöne Ungleichbehandlung und gibt den Kapitalbesitzern unschöne Anreize, insbesondere die Mittel in einzelnen Firmen zu konzentrieren statt zu streuen. Drittens kommt es zu einer enormen Kumulation der Steuerlast, weil ja auch noch die Vermögen besteuert werden.
Die Probleme sind benannt und liegen auf dem Tisch. Was sind nun aus Ihrer Sicht die Lösungen?
Diese Probleme kann man auf verschiedene Arten angehen. Eine einfache Reform wäre, die Kapitaleinkommen zu deflationieren. Dafür müssten von den nominellen Erträgen einfach die Wertverluste durch Inflation abziehbar sein. Wenn also jemand eine Million Vermögen hat und darauf bei 2 Prozent Inflation nominelle Zinserträge von 30'000 hat, sollte er die 20'000 Franken Kaufkraftverlust auf dem Vermögen vom nominellen Zinsertrag abziehen können.
Eine umfassende Reform wäre, nicht mehr so wie heute die tatsächlich erzielten nominellen Erträge und das Vermögen zu besteuern, sondern die unter normalem Aufwand und Risiko erzielbaren realen Erträge. So weiss man ja, dass die langfristigen realen Renditen von sicheren Anlagen um die 1 Prozent betragen und die von aktiv gemanagten Pensionskassenvermögen um die 2 Prozent. Für private Anleger gehen davon noch die oft bedeutenden Verwaltungsgebühren weg. Vernünftig wäre deshalb aus meiner Sicht, die Vermögenserträge, -gewinne und -verluste einfach mit einer Pauschale als Einkommen zu erfassen und dann normal zu besteuern, anstatt sie akribisch zu erfassen. Das reale pauschale Einkommen sollte bei etwa 0.5 bis 1.5 Prozent des Vermögenswertes liegen.
Wichtig: Die Pauschalisierung sollte auch auf die Schuldenseite angewendet werden. So würden die Anreize zum exzessiven Schuldenmachen kleiner.
Bestraft die Pauschalbesteuerung nicht vorsichtige Anleger und schafft umgekehrt Anreize zu riskanterem Investitionsverhalten? Notabene dürften Anleger mit geringem Vermögen dadurch stärker unter Druck geraten.
Nein, es ist genau umgekehrt. Die heutige Überbesteuerung der Kapitaleinkommen straft vorsichtige Anleger und zwingt sie ins Risiko. Sichere, festverzinsliche Anlagen belastet sie bei Inflation besonders stark, und belohnt Verschuldung sowie Anlagen in Aktien von Firmen, die die Gewinne einbehalten. Die Pauschalbesteuerung heilt genau diese Leiden des heutigen Systems und dient dem Normalbürger. Mit der Pauschalbesteuerung würden alle die Spezialregeln und Schlupflöcher, von denen heute vor allem die reichen und gut organisierten Gruppen wie die Inhaber von KMUs profitieren, hinfällig. Zudem kann man bei dem Modell sehr gut Vorkehrungen zum Schutz der Anleger mit kleinerem Vermögen einbauen. So könnte der Sollertrag beispielsweise für Vermögensteile unter einer bestimmten Grösse tiefer angesetzt werden als derjenige für Vermögensteile über dieser Grenze. Damit könnte berücksichtig werden, dass die Anlagerendite mit der Vermögensgrösse tendenziell steigt, weil grosse Vermögen sich besser diversifizieren lassen und kleinere Gebührensätze verursachen.
Sie haben vorhin die OECD-Mindeststeuer angesprochen: Warum ist jetzt aus Ihrer Sicht der richtige Zeitpunkt für die Reform der Kapitalbesteuerung?
Die OECD hat beschlossen, dass alle Mitgliedsländer die Gewinne grosser Firmen mit mindestens 15 Prozent besteuern sollen. Das bedeutet, dass die Schweiz im Gegensatz zu vielen anderen Ländern ihre Unternehmenssteuern erhöhen muss. Das bringt kurzfristig Mehreinnahmen, längerfristig aber könnten die Einnahmen auch zurückgehen, weil die Standortattraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz abnehmen. Die Frage ist also: Wie soll die Schweiz reagieren? Während viele Politiker über den Ausbau von Steuerschlupflöchern und Förderbeiträgen für manche Firmen nachdenken, trete ich für eine Stärkung des gesamten Standortes durch gute Politik ein. Dazu gehört, dass heutige Überbelastungen abgebaut werden. Und da stellt die Senkung der Überbelastung von Kapitaleinkommen bei den Aktionären und Sparern eine ideale Kompensationsmassnahme dar.
Die OECD-Mindeststeuer wird gemeinhin als grosser Umbruch in der internationalen Besteuerung angesehen. Wie ist Ihre Einschätzung insbesondere für die Schweiz?
Die Mindestbesteuerung zielt in die gleiche Richtung wie zuvor andere Projekte der OECD und der EU, insbesondere der automatische Informationsaustausch. Es geht darum, den Steuerwettbewerb einzudämmen und so den Spielraum für Steuererhöhungen der grossen und der überschuldeten Länder zu vergrössern. Die Schweiz kann damit bestens leben, wenn sie klug reagiert. Unklug wäre, nun so wie viele andere Länder statt auf ein allgemein gutes Steuerpreis-Staatsleistungs-Verhältnis vermehrt auf spezifische Steuerschlupflöcher, Sonderregelungen und insbesondere Fördergelder für die Wirtschaft zu setzen. Die Gefahr ist gross, dass die Schweiz auch in diese Richtung geht. Denn viele Politiker und Lobbyisten lieben Sonderregelungen und Subventionitis, weil sie ihnen Macht und Bedeutung geben. Wenn aber die Schweiz die Steuererhöhungen in einem Bereich als Anlass nimmt, endlich längst fällige Reformen in anderen Bereichen anzugehen, eben beispielsweise die Ausrichtung auf reale Kapitaleinkommen und die Abschaffung der Doppelbesteuerung von Dividenden, dann kann die Schweiz ihre Standortattraktivität und das Vertrauen der Investoren in ihre Vernunft und gute Zukunft nur stärken.
Ist es mit der Reform der Kapitalbesteuerung aus Ihrer Sicht getan oder muss die Schweiz mehr unternehmen, um international konkurrenzfähig zu bleiben?
Oh, natürlich drängen auch andere grosse Reformen. Drei sind besonders wichtig: Erstens müssen wir das Prinzip der Kostenwahrheit ernsthaft umsetzen. Die Verkehrsteilnehmer und die Treibhausgasemittenten sollen die von ihnen zulasten der Allgemeinheit verursachten Kosten durch Umweltbelastung, Unfälle und Lärm, aber auch die Defizite durch Infrastruktur- und Betriebskosten endlich selbst bezahlen. So sollten die Autofahrer je nach Berechnungsart 7 bis 10 Milliarden Franken jährlich mehr bezahlen, die ÖV-Nutzer etwa 8 bis 9 Milliarden Franken, und die Treibhausgasverursacher 1.5 bis 4 Milliarden. So hätten alle die richtigen Anreize, im Verkehr und Energiebereich ihre privaten Nutzen und die gesellschaftlichen Kosten vernünftig abzuwägen. Entsprechend wären dann viele Regulierungen überflüssig und somit könnten die meisten Subventionen für Alternativenergie gestrichen werden.
2021 war ein neues CO2-Gesetz, welches weitaus weniger gekostet hätte, nicht mehrheitsfähig…
Entscheidend dabei ist, dass die grossen Mehreinnahmen und Einsparungen des Staates zurück an die Bürger fliessen, indem andere Steuern gesenkt werden. Sobald das glaubwürdig festgelegt wird, dient Kostenwahrheit der Umwelt, den Bürgern, der Wirtschaft und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und ist sehr wohl mehrheitsfähig.
Wie sieht der zweite Vorschlag aus?
Die Altersvorsorge muss endlich vernünftig reformiert werden. Natürlich muss die Lebensarbeitszeit verlängert werden. Dafür braucht es aber keinerlei Zwang durch eine Erhöhung des offiziellen Rentenalters, sondern einfach nur bessere Anreize. Wer über 65 hinaus arbeitet, soll wesentlich tiefere Steuern als heute auf seinem Arbeitseinkommen zahlen. So würden viele Alte freiwillig länger arbeiten, und der Staat hätte mehr Steuereinnahmen, mit denen er die Altersvorsorge für diejenigen mitfinanzieren kann, die nicht länger arbeiten können. Auch diese Reform würde die Standortattraktivität der Schweiz massiv stärken.
Und der dritte Vorschlag?
Für die Normalbürger lohnt es sich nicht mehr, für eine hohe Standortqualität der Schweiz einzustehen. Denn jede Attraktivitätssteigerung wird durch wachsenden Zuwanderungsdruck und so Bevölkerungswachstum und den damit verbundenen Nachteilen – Verknappung und Verteuerung von Boden, Infrastruktur, Ausbildungsplätzen, Umweltgütern und Selbstversorgungszielen – kompensiert. Die Lösung dafür ist der freie Personenverkehr mit Zuwanderungsabgabe. Die Zuwanderung soll frei von bürokratischen Hürden sein, aber die Neuzuwanderer sollen einen angemessenen Preis für den Aufenthalt in der Schweiz und die damit für die bisherigen Einwohner verbundenen Kosten bezahlen, beispielsweise 5000 Franken jährlich während 3 bis 5 Jahre. So würde es sich für die Schweizer wieder lohnen, das Beste aus ihrem Standort zu machen – also auch die hier empfohlenen Reformen durchzusetzen.
Reiner Eichenberger ist Professor für Theorie der Finanz- und Wirtschaftspolitik an der Universität Freiburg i. Üe. und Forschungsdirektor von Crema – Center of Research in Economics, Management and the Arts.