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Von Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger, Direktor IWP. 28. August 2025

«Ohne Demokratie kein Vertrauen in den Staat», sagt Christoph A. Schaltegger.

RCOD 261-X66  (37221-3).   Margaret Thatcher.  Obligatory Credit - Camera Press / Richard Open. 
Margaret Thatcher, having been forced out of the Prime Minister's job by her own party, is pictured here in 1990 in her new home in Dulwich in South London.
Born on 13th October, 1925, Margaret Hilda Thatcher, former research chemist (1947-51), called to the Bar, Lincoln's Inn (1954), became Conservative Member of Parliament for Finchley (1959-92). She rose to become leader of the Conservative party and Britain's first woman Prime Minister (1979-90).

«No, No, No» – so quittierte Grossbritanniens Premierministerin Margaret Thatcher vor 35 Jahren das Ansinnen der EU-Kommission, ihre Hoheitsrechte zu Lasten der Mitgliedsländer auszuweiten. Die legendäre Episode im britischen Unterhaus vom 30. Oktober 1990 war die dramatische Kulmination von Thatchers Machtprobe mit dem EU-freundlichen Teil ihrer eigenen Fraktion. Wenig später verliess ihr langjähriger Verbündeter und Stellvertreter Geoffrey Howe die Regierung. Der Sturz von Premierministerin Thatcher war nur noch eine Frage weniger Tage.

Worum ging es der Eisernen Lady damals? Was verteidigte die Premierministerin mit so viel Herzblut und persönlicher Überzeugung, dass sie ihr politisches Schicksal damit verband? Oberflächliche Kritiker interpretierten es als sturen patriotischen Reflex. Wer die Debatte vorurteilsfrei analysiert, erkennt allerdings, dass es Margaret Thatcher um eine sehr grundsätzliche staatspolitische Frage ging: Wie stark soll das Parlament in Westminster durch die Brüsseler Technokratie eingeschränkt werden? Oder generell: wie löst man das fundamentale Dilemma zwischen demokratischer Teilhabe und Delegation politischer Entscheidungskompetenzen an technokratische Institutionen? Margaret Thatcher formulierte es im Unterhaus so: «Es ist unser Ziel, die Macht und den Einfluss dieses Hauses zu erhalten, anstatt es vieler seiner Befugnisse zu berauben. […] Ja, die Kommission möchte ihre Befugnisse ausweiten. Ja, sie ist ein nicht gewähltes Gremium, und ich möchte nicht, dass die Kommission ihre Befugnisse auf Kosten des Parlaments ausweitet, daher sind wir natürlich unterschiedlicher Meinung. Der Präsident der Kommission, Herr Delors, sagte neulich auf einer Pressekonferenz, er wolle, dass das Europäische Parlament das demokratische Organ der Gemeinschaft sei, er wolle, dass die Kommission die Exekutive sei, und er wolle, dass der Ministerrat der Senat sei. Nein. Nein. Nein.»

Für die Schweiz hört sich das wie ein historisches Echo auf die eigene Ausgangslage mit der EU an. Die neuen Verträge – wahlweise Bilaterale III oder Rahmenabkommen II genannt – sehen eine sogenannte «dynamische Rechtsübernahme» europäischer Rechtsakte vor. Im sensiblen Bereich der Personenfreizügigkeit würde dies wohl einer relevanten Verschiebung von Hoheitsrechten mit Auswirkungen auf die demokratische Teilhabe in der Schweiz gleichkommen. Ist dies eine Nebensache oder ist es von Bedeutung?

Illustrativ in diesem Zusammenhang ist das Beispiel der STAF-Reform. Das Kürzel steht für Steuerreform und AHV-Finanzierung. Die Reform trat 2020 nach einer leidvollen Vorgeschichte samt gescheiterter Volksabstimmung in Kraft und veränderte das Schweizer Unternehmenssteuersystem nach den Vorstellungen der EU. Was war geschehen? Zu Beginn der 2000er Jahre monierten Vertreter der EU, dass die Schweizer Unternehmenssteuern – namentlich die sogenannten kantonalen «Steuerregimes» – das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU verletzten. Die Kritik kam für die Schweiz überraschend, denn das Abkommen wurde erstens bereits 1972 geschlossen, und die schon vorher existierenden kantonalen Steuerregimes gaben nie Anlass zur Klage. Zweitens war die Steuerpolitik nie Gegenstand des Freihandelsabkommens. Die EU argumentierte dagegen, dass sie über die Jahre eine Regulierung entwickelt hätte, die präferenzielle Steuerregimes als ungerechtfertigte staatliche Beihilfe beurteilten. Diese würde den Handel verzerren und damit gegen den Geist des Freihandelsabkommens verstossen. Die Schweiz lenkte schliesslich ein und passte ihr Steuersystem an: Die dynamische Rechtsübernahme wurde faktisch Realität, auch wenn man es diplomatisch anders verpackte – samt dem moralischen Risiko, weitere Begehren der EU auf Rechtsanpassung bei ähnlich gelagerten Fällen schwer ablehnen zu können.

Was zeigt die Episode? Erstens: Die Rechtsanpassung an die EU kann sehr teuer werden. Nachdem die ursprüngliche Steuerreform vom Volk klar abgelehnt wurde, wollte man den Entscheid gegenüber der EU so nicht stehen lassen. Um die Steuerreform mehrheitsfähig zu machen, mussten weitere zwei Milliarden Franken Steuergelder in die AHV abgezweigt werden. Zweitens: Die Rechtsanpassung wirkt sektorübergreifend auch auf jene Gebiete, die rechtlich von den Verträgen gar nicht genannt sind. Steuern und Sozialstaat gehören dazu, denn eine Verbindung zum guten Funktionieren des Binnenmarkts kann einfach hergestellt werden.

Drittens: Ein Vertrag gibt der schwächeren Vertragspartei keine echte Rechtssicherheit. Daran ändert auch ein Streitschlichtungsmechanismus wenig. Das zeigte sich schon etwa im Rahmen des FHA von 1972. Obwohl dieses Abkommen keine Grundlage enthielt, welche es der EU erlaubt hätte, das Schweizer Steuersystem mit dem FHA für unvereinbar zu erklären, erhob sie diesen Vorwurf. Die Schweiz liess sich dadurch in unverständlicher Weise beeindrucken, indem sie erwog, das Thema vor die WTO zu tragen. Das war schon allein deswegen unverständlich, weil die EU gar keine Möglichkeit gehabt hätte, die behauptete Abkommensverletzung im Rahmen des FHA einer verbindlichen Entscheidung zuzuführen. Kurz nach Einführung der STAF-Reform kamen neue und weitergehende Forderungen mit der OECD-Mindeststeuer. Auch diese wurde mit dem Argument der Rechtssicherheit flugs ins nationale Recht überführt – STAF-Reform hin oder her. Mit dem vorhersehbaren Resultat, dass die USA ihrerseits die Anwendung der OECD-Mindeststeuer sanktionieren will

Fazit: Das Versprechen der Rechtssicherheit konnte in all den Verträgen nicht eingelöst werden. Auch Verträge mit einer Verzahnung in die EU-Institutionen werden keine ultimative Rechtssicherheit bieten können. Letztlich geht es nicht um rechtliche Fragen, sondern um Politik, d.h. namentlich auch und um die Frage des wirtschaftlich und politisch ungleichen Gewichts der Abkommenspartner. Dort wo Macht auf Recht trifft, gewinnt meistens die Macht. Das zu akzeptieren und sich klug und flexibel darauf einzustellen, ist Realpolitik. Die Ordnung im eigenen Haus deswegen aufs Spiel zu setzen, ist keine gute Idee.

Wenn die Rechtsetzung neu durch eine dynamische Rechtsanpassung in relevanten Bereichen zum technokratischen Prozess wird, ohne dass Parlament oder Volk unmittelbar daran mitwirken, entsteht nämlich ein innenpolitisches Legitimationsdefizit. Das ist entscheidend und erodiert das Regelvertrauen. Die komplizierten demokratischen Strukturen wurden ja gerade deshalb aufgebaut, weil die Frage der Legitimität bei der staatlichen Machtausübung so zentral für das Vertrauen in die politischen Entscheide ist. In einer direkten Demokratie wie der Schweiz ist das besonders sensibel. Ein gefühltes Demokratiedefizit mündet so schnell in Demokratieverdrossenheit.

Zusätzlich erhält die Politikverflechtungsfalle bei der dynamischen Rechtsübernahme eine wachsende Bedeutung. Die immer engere Verzahnung der politischen und administrativen Ebenen führt dazu, dass Entscheidungen nur noch im Konsens einer Vielzahl von Akteuren in Politik und Verwaltung getroffen werden können – langwierige Abstimmungsprozesse mit zeit- und kostenintensiver Kompromisssuche dominieren die Politik.

In einem solchen System der geteilten Verantwortung wird es immer schwieriger, klare Verantwortlichkeiten auszumachen. Für die Bürger ist oft nicht nachvollziehbar, wer für politische Misserfolge oder Stillstand verantwortlich ist – ein Zustand, der nicht nur demokratisch problematisch ist, sondern auch wirtschaftlich hemmend wirkt.

Diese neue institutionelle Struktur würde somit in eine doppelte Krise führen: Begrenzte Steuerungsfähigkeit des Staates und zugleich Belastung für die demokratische Legitimität politischer Entscheidungen.

Auch 35 Jahre nach Margaret Thatchers Kampf gegen den europäischen Superstaat ist die Frage nach dem Dilemma zwischen demokratischer Teilhabe und der Delegation von Hoheitsrechten an technokratische Instanzen aktuell. Wer die wirtschaftliche Entwicklung der EU im Vergleich zu anderen Wirtschaftsmächten betrachtet, muss nüchtern konstatieren, dass die Skepsis Thatchers gegenüber der Verlagerung von Hoheitsrechten auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht grundlos war – von demokratischen Defiziten ganz zu schweigen.

Dieser Text erschien am 26. August 2025 in der Finanz und Wirtschaft.