So viel ist klar: Die Schweiz wird nicht umhinkommen, die von der OECD beschlossene Mindeststeuer von 15 Prozent Grossunternehmen einzuführen. Dies aus dem einfachen Grund, dass ein anderes Land deren Gewinn besteuern würde, sollte es die Schweiz nicht tun. Auch bezüglich der Umsetzungspläne herrscht mittlerweile Klarheit. Der vom Bundesrat ausgearbeitete Vorlage befindet sich im Parlament.
Leider sei der bundesrätliche Vorschlag in vielerlei Hinsicht jedoch nicht geglückt, schreiben Professor Dr. Andrea Opel, Stiftungsrätin des IWP, und Professor Dr. Christoph A. Schaltegger, Direktor des IWP, in einem Leitartikel in der «NZZ». Andrea Opel und Christoph A. Schaltegger kritisieren insbesondere, dass dem Bund Kompetenzen auf Vorrat übertragen werden sollen. Es ist nämlich vorgesehen, dass der Bund für die Gesetzgebung und die Kantone für die Steuererhebung verantwortlich sein sollen.
Anstatt die Gesetzgebung dem Bund zu übertragen, so Opel und Schaltegger, sollte der Bund lediglich Harmonisierungsvorschriften erlassen. Der Bund solle den Kantonen lediglich die Richtlinien vorgeben, die Mindeststeuer wäre aber eine kantonale Steuer. Dadurch würde die Souveränität der Kantone in Steuerfragen weitestgehend gewahrt, und sie erhielten die notwendigen Freiheiten, um die Mindeststeuer den Bedürfnissen entsprechend umzusetzen. Ausserdem wird so die Verfassungsvorgabe der «fiskalischen Äquivalenz» beachtet, die besagt, dass Entscheidung, Verantwortung und Haftung immer in einer Hand liegen sollten.
Die weiteren Kritikpunkte an der Vorlage finden Sie im NZZ-Artikel.