Alle Jahre am 1. August erinnern Höhenfeuer an die Schweizer Gründungserzählung: der Bundesbrief von 1291, das Rütli, Tell und die Vertreibung der fremden Vögte. Der Feiertag ist freilich jünger, als sein Pathos vermuten lässt, und wurde erstmals 1891 begangen. Das schmälert seinen Wert nicht, erlaubt aber die Frage, was eigentlich gefeiert wird.
Mythen verdichten eine Wahrheit, sie ersetzen sie nicht. Die Wahrheit, um die es am 1. August geht, ist nüchterner als die Armbrustlegende. Es ist eine fiskalische.
Wer wissen will, was Freiheit wert ist, muss dorthin schauen, wo sie verloren ging. Das war für die Schweiz 1798. Mit dem Franzoseneinfall kollabierte die alte Eidgenossenschaft, erstarrt in ihrer eigenen Reformunfähigkeit. An ihre Stelle trat die Helvetische Republik von Frankreichs Gnaden.
Ein Jahr später wurde das Land zum Schlachtfeld des Zweiten Koalitionskriegs. Und weil Paris seiner Armee keinen Sold schickte, ernährte sich die Armée d'Helvétie aus dem Land, das sie angeblich befreit hatte. Dazu kamen Zwangsanleihen. Robert Luginbühl hat die Daten minutiös zusammengetragen.
Staat verbat den Selbstschutz
Am 3. Oktober 1799, eine Woche nach der Zweiten Schlacht bei Zürich, erging der Befehl des siegreichen Generals André Masséna an die Limmatstadt Binnen 48 Stunden seien 800’000 Livres (später 600’000) «als ein Anleihen» zu entrichten – andernfalls werde Zürich der Plünderung ausgesetzt. St. Gallen wurden 400’000 Livres (später 200’000) abverlangt, Basel schliesslich 1,6 Mio. (später 1'383'074), wobei Masséna die fünfzehn «notabelsten» Einwohner persönlich für haftbar erklärte.
Die Form war die eines Darlehens, mit Rückzahlungsversprechen. Doch kein Rat stimmte zu, keine Bürgerschaft bewilligte. In Zürich brachten 1322 Bürger innert Tagen das Geld zusammen. In Basel schossen 73 Bürger die erste Rate an einem einzigen Abend zusammen. Masséna nannte das Ganze einen «emprunt volontaire» – eine freiwillige Anleihe.
Niemand hat das Geschehen klarer benannt als der Basler Regierungsstatthalter Johann Jakob Schmid, selbst ein Mann der Revolution von 1798. Als Massénas Forderung Basel erreichte, schrieb er nach Bern: Wenn Verträge und die unter den Völkern angenommenen Grundsätze über Recht und Unrecht es zuliessen, «dass ein militärischer Machtspruch über das Eigentum der Bürger eines verbündeten Volkes abspreche», so sehe er seine Vollmacht «als mit Gewalt zerrissen an, werde als Privatmann unter meine Mitbürger zurücktreten und mit der Unabhängigkeit meines Vaterlandes zu Grabe gehen».
Die bittere Pointe lieferte der eigene Staat. Das helvetische Direktorium verbot der Zürcher Munizipalität am 11. Oktober jede weitere Zahlung – bei Strafe, als «Landesverräter» behandelt zu werden. Masséna drohte derweil mit militärischer Exekution. Zwischen zwei Zwangsgewalten eingeklemmt, baten die Zürcher am Ende «flehentlich» darum, zahlen zu dürfen. Repräsentiert war ihr Wille nirgends: weder beim fremden General noch beim eigenen Einheitsstaat, der die Bürger nicht schützen konnte und ihnen den Selbstschutz verbot.
«Freiheit ist die Gewissheit, dass über das Ersparte der Bürger nur eine Gewalt verfügt, die ihnen auch Rechenschaft schuldet.»
«No taxation without representation» – mit diesem Satz hatten drei Jahrzehnte zuvor die amerikanischen Freiheitskämpfer gegen die Stempel- und Teesteuern des fernen britischen Königs Georg III. rebelliert. Der Satz ist keine Klage über die Höhe einer Abgabe, sondern eine Aussage über ihre Legitimität. Was der Bürger dem Gemeinwesen gibt, muss er durch seine Vertreter bewilligt haben, sonst ist es keine Steuer, sondern Beute.
Den Zürchern, Baslern und St. Gallern des Jahres 1799 hätte man das nicht erklären müssen. Sie erlebten die Lektion am eigenen Kontobuch. Der Unterschied zwischen Steuer und Tribut liegt nicht im Betrag. Er liegt in der Zustimmung. Der Fiskus ist nur so zivilisiert wie die Regeln, die ihn binden.
Die schönste Wendung der Geschichte aber folgt erst noch. Denn die Zwangsanleihe wurde zurückbezahlt – nicht aus französischer Grossmut, sondern weil zwei Kaufleute nicht lockerliessen. 1818, neunzehn Jahre nach der Erpressung, verhandelten der Zürcher Hans Conrad von Muralt und der Basler Hieronymus Wieland im Auftrag der drei Städte in Paris. Sie stützten sich auf den Pariser Frieden von 1814 und fanden Gehör beim Herzog von Wellington – dem Sieger von Waterloo, der nun als Oberbefehlshaber der alliierten Besatzungsarmee als Schiedsrichter über die Forderungen an Frankreich waltete.
Freiheit ist fiskalische Selbstbestimmung
So entschied ausgerechnet der Mann, der Napoleon auf dem Schlachtfeld geschlagen hatte, am Verhandlungstisch über die Rückgabe dessen, was Napoleons Generäle unter Androhung von Gewalt eingeheimst hatten. Wellington erklärte das Masséna-Anleihen zur bestbegründeten aller Schweizer Forderungen – «la créance la mieux fondée» –, die vor allen anderen und ungekürzt zu bedienen sei. 2’183’074 Livres wurden anerkannt und in französischen Staatsrenten ausbezahlt. 1819 war die Forderung liquidiert.
Man halte inne: Die Wiederherstellung schweizerischer Freiheit vollzog sich ganz unspektakulär in einem Pariser Verhandlungszimmer. Der Tell von 1818 trug keinen Köcher, sondern ein Dossier. Es ist die bürgerliche, unheroische, zutiefst schweizerische Variante der Freiheitserzählung. Es geht um Gläubiger, die ihre Forderung über einen Regimewechsel und zwei Jahrzehnte hinweg konservierten und am Ende durchsetzten. Beharrlichkeit erwies sich als scharfe Waffe.
Was folgt daraus für den 1. August? Dass die Schweiz allen Grund zum Feiern hat. Nicht zuletzt gilt es den Institutionen Sorge zu tragen, die die Lektion von 1799 nochmals in Erinnerung rufen: die Konsenspflicht des Fiskus, das Referendumsrecht, den Steuerwettbewerb der Kantone, die Schuldenbremse. Sie alle sind nichts anderes als das institutionalisierte «No taxation without representation».
Freiheit ist im Kern fiskalische Selbstbestimmung, die Gewissheit, dass über das Ersparte der Bürger nur eine Gewalt verfügt, die ihnen auch Rechenschaft schuldet. 1799 hat gezeigt, wie schnell die Verfügung über die eigenen Ressourcen nach aussen wandert, wenn die Menschen hinter den Institutionen erlahmen. 1818 hat gezeigt, dass sie sich zurückgewinnen lässt – mit Geduld und Ausdauer.
Wer am 1. August die Höhenfeuer betrachtet, mag an das Rütli denken. Er sollte auch an zwei Kaufleute in Paris denken – und an die Rechnungsbücher von 1799, in denen nachzulesen ist, was Freiheit kostet, wenn man sie aus der Hand gibt.
Dieser Text erschien am 1. August 2026 in der «Finanz und Wirtschaft».