Die Schweiz kennt mit dem Nationalen Finanzausgleich (NFA) seit 2008 einen grundlegend reformierten Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen. Mittels Umverteilung von jährlich rund 5 Mrd. Franken sollen die finanziellen Unterschiede zwischen den Kantonen verringert und der Steuerwettbewerb gebändigt werden. Doch als Folge der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) erfährt das System in den nächsten Jahren wichtige Änderungen.
Dies nahmen sich Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger und Patrick Leisibach zum Anlass, den Finanzausgleich genauer unter die Lupe zu nehmen. In der Fachzeitschrift Steuer Revue (Ausgabe 5/2022) machen sie auf die wichtigsten Neuerungen aufmerksam und diskutieren die Folgen für die kantonalen Anreize zur Teilnahme am Steuerwettbewerb.
Wichtigste Änderung ist ein neues Regime für die Ansiedlung neuer Unternehmen. Bisher lohnte es sich für Nehmerkantone kaum oder gar nicht, attraktivere Steuerbedingungen anzubieten, weil der Finanzausgleich zusätzliches Steuersubstrat mit sinkenden Transferzahlungen «bestraft». Oftmals reichen die zusätzlichen neuen Steuermehreinnahmen nicht aus, um die geringeren Transfers zu kompensieren. Systemanpassungen im Rahmen der STAF sollen nun dazu führen, dass diese Transferreduktionen zukünftig geringer ausfallen.
Allerdings zeigen die Berechnungen von Schaltegger und Leisibach: Kantonale (Steuer-)Politik muss den Finanzausgleich auch weiterhin im Auge behalten. Sind Änderungen in der Steuerstrategie geplant, müssen die NFA-Effekte immer prioritär berücksichtigt werden. Das Bewusstsein hierfür ist in der eidgenössischen Politik noch zu wenig ausgeprägt.