Marc, du bist einer der diesjährigen Preisträger des Professor Walther Hug-Preises. Was zeichnet der Professor Walther Hug-Preis aus?
Mit den Professor Walther Hug-Preisen zeichnet die gleichnamige Stiftung rechtswissenschaftliche Dissertationen zum schweizerischen Recht aus, die an einer Rechtsfakultät in der Schweiz mit Höchstnote bewertet worden sind und sich durch besondere wissenschaftliche Qualität von den übrigen Dissertationen abheben. Beim Professor Walther Hug-Preis handelt es sich um den renommiertesten Preis für eine rechtswissenschaftliche Dissertation in der Schweiz. Es ist daher eine grosse Ehre, zu den diesjährigen Preisträgern zu gehören.
Worum geht es in deinem Doktorat? Was sind die Ergebnisse?
In meiner Dissertation mit dem Titel «Die Wirtschaftsfreiheit als Grundlage der Wirtschaftsverfassung», die ich im vergangenen Jahr an der Rechtsfakultät der Universität Luzern abschloss, beschäftige ich mich mit der Wirtschaftsfreiheit, die nicht nur ein Grundrecht ist, das dem Einzelnen einen Abwehranspruch gegenüber dem Staat verleiht. Mit Artikel 94 der Bundesverfassung werden Bund und Kantone überdies verpflichtet, sich unabhängig von irgendwelchen subjektiven Ansprüchen an die Wirtschaftsfreiheit zu halten. Dieser Verfassungsgrundsatz leitet die Wirtschaftsverfassung ein und bildet eine Leitlinie für die staatliche Wirtschaftspolitik. Zentral für das richtige Verständnis ist die Schrankenordnung der Wirtschaftsfreiheit und die Unterscheidung zwischen sogenannten grundsatzkonformen Massnahmen wie Bewilligungen oder gewisse Verbote und grundsatzwidrigen Massnahmen wie Mengenbeschränkungen und Preisvorschriften. Der Staat darf nämlich nicht beliebig in das Wirtschaftsgeschehen eingreifen, sondern nur nach Massgabe von qualifizierten Voraussetzungen, welche sich direkt aus der Bundesverfassung ableiten lassen. In wirtschaftspolitischen Fragen gilt somit von Verfassungs wegen eine Regelbindung. Die ökonomische Theorie vermag einen interessanten Beitrag zum besseren Verständnis dieses Konzepts zu bieten. Zu nennen ist hierzu vor allem die Forschung von Geoffrey Brennan und James M. Buchanan und deren Idee einer strikten Trennung der Verfassungsebene vom laufenden politischen Prozess.
Was kann die Politik und Gesellschaft davon lernen?
Die Einschätzung, welchen Nutzen die eigene Forschungstätigkeit für Politik und Gesellschaft haben kann, erscheint mir immer schwierig. Als Jurist sollte man nie vergessen, dass die Verfassungswirklichkeit in der Schweiz stark vom Pragmatismus der Gerichte, insbesondere des Bundesgerichts, geprägt ist. Auch Politiker orientieren sich mehr an Ergebnissen und weniger an Prinzipien, sodass rechtliche Überlegungen regelmässig nur dann zur Begründung herangezogen werden, wenn sie ins eigene Narrativ passen. Eine staats- respektive verfassungsrechtliche Doktorarbeit hat sich hingegen an wissenschaftlichen und rechtlichen Idealen zu orientieren, zumindest sollte dies der Anspruch sein. Insofern besteht eine gewisse Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Es lässt sich jedoch feststellen, dass die Wirtschaftsfreiheit zunehmend relativiert wird und sie dem Staat immer weniger Einhalt zu gebieten vermag. Ursächlich sind die Rechtsprechung, aber auch die juristische Lehre der vergangenen 40 bis 50 Jahre, die einen stärkeren Sozialbezug der Wirtschaftsfreiheit propagiert haben. Die Schrankenordnung, die die Wirtschaftsfreiheit vor einer Aushöhlung schützen soll, ist dadurch Schritt für Schritt aufgeweicht worden.
Welches sind Deine Aufgaben heute an der Uni?
Ich arbeite seit Mitte Mai 2021 am Institut für Wirtschaft und Regulierung der Universität Luzern. Hier kümmere ich mich unter anderem um die «Law Clinic Wirtschaftsrecht». In dieser Lehrveranstaltung bearbeiten Masterstudierende im Auftrag von Unternehmen einen realen Fall aus der Praxis und verfassen dazu ein Rechtsgutachten. Dabei werden sie von Professorinnen und Professoren der Universität Luzern fachlich betreut und angeleitet. Die Themen der Law Clinic reichen von Fragen der Marktregulierung, dem öffentlichen Beschaffungsrecht, dem Sozialversicherungsrecht oder Raumplanungsrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht und Unternehmenssteuerrecht. Daneben bin ich an zwei Lehrstühlen in den Bereichen des Staats- und Verwaltungsrechts sowie des öffentlichen Wirtschaftsrechts tätig und verfasse in diesem Rahmen eine juristische Habilitationsschrift mit dem Arbeitstitel «Die Grundsätze des Föderalismus in der finanzwissenschaftlichen Theorie und der Verfassungspraxis der Schweizerischen Eidgenossenschaft». Das Thema Föderalismus der Schweiz passt eigentlich auch bestens zum IWP.
Was verbindet Dich mit dem IWP?
Den Direktor des IWP, Christoph A. Schaltegger, der zugleich mein ehemaliger Professor an der Universität Luzern war, kenne ich seit nunmehr über elf Jahren. In diesem Zeitraum haben wir zusammen zahlreiche Artikel und Kommentare in Fachzeitschriften und Publikumsmedien publiziert. Seit September 2022 bin ich Fellow am IWP. Als Jurist, der im Zweitstudium Ökonomie studierte und deswegen grosses Interesse an ökonomischen Fragen hat, finde ich das IWP mit seiner ordnungspolitischen Ausrichtung und dem Fokus auf wichtige staatspolitische Fragen eine sehr spannende Sache. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des IWP ist für mich stets interessant und bereichernd. Hier besteht meines Erachtens auch eine grosse Chance, lassen sich doch viele juristische Fragen ohne das ökonomische Wissen kaum verstehen und vice versa.