Liebe Frau Wunsch, Lohnvergleiche zwischen Frauen und Männern sind in Mode. Zwischen den Geschlechtern gibt es eine «nicht erklärbare» Lohndifferenz, die unterschiedlich hoch bzw. niedrig beziffert wird. Dies wird gerne mit Diskriminierung gleichgesetzt, was in den Medien regelmässig für Empörung sorgt. Warum ist eine nicht erklärte Lohndifferenz nicht gleich Diskriminierung?
Was erklärt werden kann, hängt davon ab, welche möglichen Erklärungsfaktoren berücksichtigt werden. Die in der Schweiz und vielen anderen Ländern regelmässig publizierten, nicht erklärten Lohndifferenzen vernachlässigen eine Vielzahl möglicher Erklärungsfaktoren. Das offensichtlichste Beispiel in der Schweiz ist die Berufserfahrung.
Sie kommen zum Schluss, dass die Lohndifferenz in der Privatwirtschaft bei 6 und im öffentlichen Sektor bei 3 Prozent liegt. Anders der Bund, der auf 8 bzw. 6 Prozent kommt. Wie kommen diese Unterschiede zustande?
Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen verzichten wir auf gewisse Annahmen über lohnbestimmende Faktoren, die potenziell unrealistisch sind. Wir lassen stattdessen die Daten sprechen, wie diese Zusammenhänge tatsächlich aussehen. Zum anderen schliessen wir Frauen aus der Analyse aus, für die es bezüglich besonders wichtiger lohnbestimmender Faktoren keine vergleichbaren Männer gibt (und umgekehrt). Für diese Fälle ist nämlich ein Lohnvergleich gar nicht möglich.
Ganz allgemein gefragt: Sollte sich der Staat Ihrer Meinung nach überhaupt mit dem Thema «Gender Wage Gap» befassen und wenn ja, wie?
Selbstverständlich sollte sich der Staat mit dem Thema Lohnungleichheit befassen, und zwar in all seinen Dimensionen. Mir ist es jedoch ein grosses Anliegen, dass die Grenzen der Aussagekraft solcher Analysen auch gegenüber der breiten Öffentlichkeit klar und transparent kommuniziert werden. Dabei gilt es, die Ergebnisse korrekt zu interpretieren und sie nicht zu instrumentalisieren. Es kann nicht sein, dass ständig behauptet wird, nicht erklärte Lohndifferenzen seien Diskriminierung. Zudem wünsche ich mir mehr Offenheit gegenüber neuen Methoden.
Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden sind mittlerweile gesetzlich verpflichtet, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Der Bund stellt dafür ein Lohnanalyse-Tool zur Verfügung. Das sollte natürlich nicht zu komplex und damit zu bürokratisch in der Anwendung sein. Wie sehen Sie das?
Dafür habe ich grundsätzlich Verständnis. Umso wichtiger ist jedoch die korrekte Interpretation der Ergebnisse und welche Konsequenzen diese haben. Benachteiligungen in öffentlichen Ausschreibungsverfahren bei Überschreiten einer bestimmten Lohndifferenz halte ich angesichts der Grenzen der Aussagekraft der Analysen für höchst problematisch. Ebenso wie Publikationspflichten, die zum Anprangern vermeintlicher Übeltäter führen können.
Welches arbeitsmarktpolitische Thema sollte aus Ihrer Sicht derzeit die grösste Aufmerksamkeit erhalten?
Der Fachkräftemangel ist angesichts der Probleme, offene Stellen zu besetzen, momentan ein grosses Thema. Dabei geht häufig vergessen, dass das Problem mit der Pensionierung der Babyboomer in den kommenden Jahren noch massiv verstärkt wird. Deshalb müssen längerfristige Lösungen diskutiert werden. Arbeitskräfte aus dem Ausland zu rekrutieren, wird das Problem nicht lösen, da viele andere Länder ähnliche Probleme haben und der Wettbewerb um diese Arbeitskräfte stark zunimmt. Stattdessen sollte die Digitalisierung stärker als Chance und weniger als Bedrohung wahrgenommen werden. Zukünftig müssen wir mit massiv weniger Arbeitskräften auskommen, und die Digitalisierung kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten.
Bild: © Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Basel, Fotograf: Stefan Holenstein.