Studien
Von Martin Mosler, Christoph A. Schaltegger und Simon Schmitter 18. September 2024

Klarheit schaffen: Der IWP-Subventionsreport 2024.

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Die Subventionen aus Bern sind kompliziert. Und die Zahlungsströme nehmen Jahr für Jahr zu. Der Subventionsreport 2024 des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) an der Universität Luzern will Transparenz schaffen. Zum ersten Mal seit über einem Jahrzehnt wird das gesamte Subventionswesen des Bundes systematisch unter die Lupe genommen. Dazu gehören neben den Ausgaben auch einnahmeseitige Posten wie Steuererleichterungen und Abgabenbefreiungen. Der Bericht enthält umfassende Statistiken zur Entwicklung von über 350 Bundessubventionen und beleuchtet diese aus ökonomischer Perspektive.

Im Jahr 2024 beträgt das Subventionsvolumen auf Schweizer Bundesebene rund 48.8 Milliarden Franken. Dies entspricht fast zwei Drittel der laufenden Bundesausgaben, über der Hälfte der ordentlichen und ausserordentlichen Gesamtausgaben des Bundes und über 6 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung der Schweiz. Trotz Schuldenbremse und Druck auf die öffentlichen Finanzen sollen die Zahlungen bis 2027 weiter wachsen. Der jahrelange Trend scheint ungebrochen.

Einige Zahlungen und Erleichterungen erscheinen aussergewöhnlich. So zahlen Transporteure offener Milch nur eine reduzierte und Zirkusse gar keine Schwerverkehrsabgabe. Eidgenössische Parlamentarier sind von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit. Hotels dürfen für Übernachtungen einen geringeren Mehrwertsteuersatz anwenden als Privatpersonen für ihre Einkäufe. Zudem sind Einkünfte aus Glücksspiel im Casino steuerfrei, im Gegensatz zum regulären Lohn.

Auch auf der Ausgabenseite finden sich Zahlungen, die einer genaueren Prüfung bedürfen. So erhält die Filmindustrie mehrere Millionen Franken für europäische Kreativprogramme. Eine Immobilienstiftung in Genf, die internationale Organisationen subventioniert und so den ohnehin angespannten Genfer Mietmarkt weiter belastet, wird mit Subventionen in Millionenhöhe aus Bern unterstützt. Der Bund zahlt rund 59 Millionen Franken für die Entsorgung von Rindfleisch, während die Luftfahrtindustrie über 100 Millionen Franken an allgemeinen Steuergeldern erhält.

Die verfügbaren öffentlichen Daten weisen erhebliche Lücken auf. Die letzte Schätzung der Kosten von Steuer- und Abgabenerleichterungen liegt mehr als ein Jahrzehnt zurück. Hinsichtlich der daraus resultierenden Einnahmeausfälle im Staatsbudget bleibt die interessierte Öffentlichkeit weitgehend im Unklaren. Anders verhält es sich bei den ausgabeseitigen Subventionen. Dank verlässlicher, aktueller Daten ist nachvollziehbar, an wen die Steuergelder fliessen. Dabei wird deutlich, dass die soziale Wohlfahrt den grössten Anteil an den Subventionen einnimmt.

Das Einsparpotenzial durch eine Reform der Subventionspraxis ist umfangreich und könnte die kurz- wie langfristige Fiskallücke des Bundes schliessen. Bereits die Reduzierung spezieller, industriepolitischer Subventionen könnte hunderte Millionen Franken in die Staatskasse zurückführen. Noch grössere Effekte sind jedoch durch Reformen in anderen Bereichen möglich. So sind die 10 grössten Positionen für über zwei Drittel des Subventionsvolumens verantwortlich. Die AHV hat im letzten Jahrzehnt insgesamt 113.5 Milliarden Franken inflationsbereinigt an Bundeszuschüssen erhalten, im laufenden Jahr beträgt der Zuschuss 11.4 Milliarden Franken. Für die Sozialhilfe im Asylbereich wurden über 12 Milliarden Franken seit 2014 aufgewendet, dieses Jahr sind 1.1 Milliarden Franken für den Posten eingeplant. Und die Direktzahlungen an die Landwirtschaft betragen insgesamt 2.8 Milliarden Franken im laufenden Jahr. Die Unterstützung der Landwirte ist dabei gegenüber 2014 jedoch zurückgegangen – als einziger Posten in den Top 10.

Es gibt eine Reihe weiterer, prüfenswerter Subventionen. Die Zuschüsse an den Netzzuschlagsfonds in Höhe von 1.3 Milliarden Franken in diesem Jahr entfalten keine effiziente Wirkung, da die Stromproduktion bereits dem europäischen CO2-Zertifikatehandel unterliegt. Beim Gebäudeprogramm, für das 377 Millionen Franken aufgewendet werden, werden die Mitnahmeeffekte auf bis zu 50 Prozent geschätzt, was einen grossen Teil der Zahlung wirkungslos macht. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Grundgüter stellt eine Subvention nach dem Giesskannenprinzip dar. Eine Aufhebung des verminderten Satzes bei einer gleichzeitigen, gezielten Erhöhung von Sozialtransfers und einer aufkommensneutralen Senkung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes scheint prüfenswert. Es gibt also zahlreiche Reformansätze, die nicht wie bisher politisch gut vernetzte Akteure begünstigen, sondern denjenigen zugutekommen, die in Bern keine starke Lobby haben. Damit würden drei zentrale Ziele erreicht: ökonomische Effizienz, ökologische Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit.