Interviews
Von Dr. Thomas Studer 25. April 2024

«Die Individualbesteuerung ist das einzige zukunftsfähige System», sagt Andrea Opel.

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Liebe Frau Opel, heute wird das Einkommen von Ehepartnern gemeinsam veranlagt. Welche Probleme bringt das geltende System mit sich?

Die gemeinsame Veranlagung bringt zwei negative Effekte mit sich: Erstens werden Ehepaare wegen des Progressionseffekts gegenüber Konkubinatspaaren steuerlich regelmässig benachteiligt («Heiratsstrafe»). Betroffen sind insbesondere Ehepaare mit egalitärer Rollenverteilung, wenn beide ein ähnlich hohes Einkommen erzielen.

Zweitens kommt es zu negativen Erwerbsanreizen für Zweitverdienende, da die Steuerprogression nicht bei Null beginnt. Je mehr der Erstverdienende verdient, umso höher ist die Steuerbelastung des Zweitverdienenden. Da Zweitverdienende in der Regel die Frau ist, hält das geltende System insbesondere Frauen von der Arbeit ab.

Mehr zur Person

Andrea Opel ist seit 2016 Professorin für Steuerrecht an der Universität Luzern und arbeitet neben ihrer universitären Tätigkeit in der Steuerberatung als Konsulentin. Sie hat 2015 mit einem Werk zur internationalen Steueramtshilfe an der Universität Basel habilitiert, wo sie 2007 mit einer Arbeit zur Besteuerung von Schweizer und liechtensteinischen Familienstiftungen promoviert hat. Von 2010 bis 2015 war sie Assistenzprofessorin für Steuerrecht an der Universtität Luzern.

Mit der Individualbesteuerung soll jeder und jede einzeln veranlagt werden. Werden damit die Mängel des geltenden Systems behoben?

Ja. Denn mit der Individualbesteuerung wird nicht nur die Heiratsstrafe beseitigt, sondern es werden auch negative Erwerbsanreize für Zweitverdienende unterbunden. Erreichen lässt sich so eine zivilstandsneutrale Besteuerung: Die Ehe wird steuerlich (richtigerweise) weder benachteiligt noch bevorzugt. Der Zivilstand hat mithin keine Auswirkungen auf die Steuerlast.

Die Diskussion über die Individualbesteuerung wird ja schon seit Jahrzehnten geführt. Wieso hat sie politisch so einen schweren Stand?

Das hat einerseits emotionale Gründe. Die Individualbesteuerung wird – zu Unrecht – als Angriff auf die traditionelle Ehe verstanden. De facto aber würde die Individualbesteuerung die Ehe als Institut gerade stärken, indem nicht mehr aus steuerlichen Gründen nicht geheiratet wird. Gerade Junge hält die Heiratsstrafe zunehmend von der Ehe ab. Das ist ungut. Denn der Ehe kommt eine wichtige Absicherungsfunktion zu, vor allem wenn Kinder vorhanden sind.

Andererseits kommt die Gegenwehr vor allem von den kantonalen Steuerverwaltungen, die den (anfänglichen) Mehraufwand scheuen. Das ist nachvollziehbar, aber wenig weitsichtig.

Verstanden. Aber entlastet die Individualbesteuerung nicht einfach in erster Linie Gutverdienende?

Das kommt ganz auf die Ausgestaltung der Progression an und was man als «gutverdienend» ansieht. Dass mit der Individualbesteuerung unter Umständen auch gutverdienende Ehepaare entlastet werden, ist ausserdem gewollt. «Gutverdienend» heisst oft auch «gut ausgebildet». Mit der Individualbesteuerung soll ja auch der Fachkräftemangel bekämpft werden.

Die Individualbesteuerung entlastet aber nicht zuletzt auch Zweitverdiener, insbesondere Geringverdienende. Denn dank der separaten Besteuerung kann es sein, dass sich eine solche Arbeit überhaupt erst «lohnt». Insofern leistet die Individualbesteuerung einen wichtigen Beitrag dazu, solche Personen – in der Regel Frauen – im Erwerbsleben zu behalten. Dadurch wird nicht zuletzt auch ihre vorsorgerechtliche Position gestärkt und die beruflichen Zukunftsperspektiven verbessert.

Welche Evidenz gibt es dafür, dass Frauen in einem System mit Individualbesteuerung tatsächlich mehr arbeiten bzw. ihre Pensen erhöhten?

Dazu gibt es verschiedene ökonomische Studien. Der Individualbesteuerung wird unisono ein positiver Beschäftigungseffekt attestiert. Wie hoch dieser tatsächlich ausfällt, wird unterschiedlich geschätzt. Der Bund beziffert die Mehrbeschäftigung auf 10’000 bis 44’000 Vollzeitstellen, die Berechnungen des IWP kommen auf noch geringere Zahlen. Ich sehe das aber ganz grundsätzlich: Wir sollten doch kein System bewahren, das negative Erwerbsanreize setzt.

Was würde die Individualbesteuerung für den Bund und die Kantone bedeuten?

Am Anfang wäre mit einem Umstellungsaufwand zu rechnen. Das bringt eine Systemwechsel naturgemäss mit sich. Selbstverständlich führt die Individualbesteuerung auch zu insgesamt mehr Steuererklärungen. Hier hilft jedoch die zunehmende Digitalisierung. Ausserdem führt die Individualbesteuerung auch zu Vereinfachungen: Kein Steuerpflichtiger kommt gemeinsam veranlagt zur Welt und bleibt dies sein Leben lang. Die Wechselfälle des Lebens (Heirat, Scheidung, Tod, Wiederverheiratung) erfordern heute stets eine Umstellung, die bei der Individualbesteuerung nicht nötig wäre.

Was gibt es International für Ansätze zur Besteuerung von Ehepaaren? Würde nicht auch das kantonale Splittingsystem, wobei das gemeinsam besteuerte Einkommen für die Bestimmung des Steuersatzes durch zwei geteilt wird, alle Probleme lösen?

Die Schweiz steht mit der gemeinsamen Veranlagung in Europa nahezu alleine da. Nur gerade Frankreich, Irland und Portugal kennen dasselbe System. In anderen Staaten wie zum Beispiel Deutschland haben Ehepaare ein Wahlrecht.

Das Splittingmodell wird vor allem von den Kantonen propagiert, die das System teilweise schon kennen. Mit dem Splitting lässt sich zwar die Heiratsstrafe beseitigen, die negativen Erwerbsanreize werden jedoch lediglich abgeschwächt. Das Splittingsystem ist nicht zivilstandneutral und bevorzugt die traditionelle Ehe. Das ist nicht mehr zeitgemäss.

Die Individualbesteuerung will sich der Bund 1 Mrd. Franken kosten lassen. Können wir uns das überhaupt leisten?

Der Bund nimmt eine jährliche Einbusse von 1 Mrd. Franken an Steuereinnahmen aus politischen Gründen in Kauf. Dahinter steht die Überlegung, dass es bei der Einführung der Individualbesteuerung nicht zu viele Verlierer geben darf, damit das Vorhaben politisch mehrheitsfähig bleibt.

Nicht einberechnet sind dabei aber die dynamischen Effekte infolge der zu erwartenden Beschäftigungseffekte. Trifft die Schätzung des Bundes von 10’000 bis 44’000 neuen Vollzeitstellen zu, bedeutet das substanzielle Steuermehreinnahmen. Diese fehlen in der Rechnung des Bundes.

Wie ist ihre Einschätzung? Wird die Individualbesteuerung kommen?

Früher oder später bestimmt, denn es ist meines Erachtens das einzige zukunftsfähige System. Es ist überdies das einzige System, das mit der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention ohne Weiteres vereinbar ist.