Verschiedene Medien haben jüngst über die Schuldenlast der Einwohnergemeinde Kriens berichtet. Mit rund 200 Millionen Franken übersteigen die Schulden den vom Kanton Luzern definierten Grenzwert um ein Mehrfaches. Damit ist Kriens ist kein Einzelfall. Die Schulden der Gemeinden sind schon vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie gestiegen, während der Bund seine Schulden abbauen konnte. Die finanzielle Lage bleibt für manche Gemeinden angespannt und dürfte sich in den kommenden Jahren auch nicht grundlegend verbessern. Die Eidgenössische Finanzverwaltung erwartet, dass die Bruttoschulden der Gemeinden in Anbetracht der rückläufigen Fiskalerträge weiter wachsen werden.
Dass Gemeindefinanzen in Schieflage geraten, ist nicht neu. Schon im ausgehenden 19. Jahrhundert stürzten Vorkommnisse rund um die Finanzierung der Nationalbahn die Gemeinden Baden, Lenzburg, Zofingen und Winterthur in akute finanzielle Schwierigkeiten. Die betroffenen Gemeinden sahen (und sehen) sich in solchen Fällen gezwungen, die Einnahmen zu erhöhen und die Ausgaben zu senken. Doch was geschieht, wenn die Schuldenlast für eine Schweizer Gemeinde trotzdem nicht mehr tragbar ist?
Der Bundesgesetzgeber hat für diesen Fall vorgesorgt und eine Insolvenzordnung für Gemeinden und andere Körperschaften des kantonalen öffentlichen Rechts geschaffen. Ein «Bailout» durch übergeordnete Gebietskörperschaften fällt damit ausser Betracht. Traurige Berühmtheit erlangte die Gemeinde Leukerbad. Fragwürdige Investitionen und finanzielle Beteiligungen an Infrastrukturprojekten zugunsten der örtlichen Tourismusbranche hatten ein grosses Loch in die Gemeindekasse gerissen, sodass Leukerbad Ende der 1990er-Jahre Insolvenz anmelden musste und als erste Schweizer Gemeinde unter Zwangsverwaltung gestellt wurde.