Deutschland hat gewählt – und entgegen den Beteuerungen vor der Wahl wollen Union und SPD die deutsche Infrastrukturkrise mit einem historischen Schuldenpaket lösen. Wie beurteilen Sie als Schweizer Ökonom diesen Vorschlag?
Die neue Regierung startet im Blindflug: Um die Tragfähigkeit von Schulden beurteilen zu können, müsste man die Bilanz des Deutschen Staates kennen. Die Vermögenslage und die Verbindlichkeiten sind für die Beurteilung der Schuldenlage zentral. Deutschland führt seine Rechnung aber nicht nach der Logik der doppelten Buchhaltung und dem international bewährten Buchhaltungsstandard IPSAS und führt demzufolge auch keine Bilanz. Leider haben das die Politiker nicht auf dem Schirm.
Sie sagen, man brauche zur Beurteilung der Staatsverschuldung eine Bilanz – heisst das, dass die führende Volkswirtschaft Europas keinen klaren Überblick über ihre Finanzlage hat?
Das ist so. Eine buchhalterische Bilanz zeigt, was der Staat besitzt, was er schuldet – und ob er sich neue Schulden überhaupt leisten kann. Es ist wie bei einem Unternehmen: Schulden sind in erster Linie ein Bilanzthema und je nachdem auch ein Bilanzproblem. So wie sich die Lage aber präsentiert, kann ich nicht beurteilen, ob die neuen deutschen Schulden bilanziell tragbar sind oder nicht, aber die Finanzmärkte und die deutschen Politiker können es somit auch nicht.
Der Staatshaushalt müsste also betriebswirtschaftlich geführt werden – wird das überhaupt irgendwo praktiziert?
Nein, der Staatshaushalt wird in kaum einem Land umfassend und schon gar nicht betriebswirtschaftlich nachhaltig geführt, auch nicht in der Schweiz – Neuseeland ist eine löbliche Ausnahme.
Was genau macht eine Staatsbilanz nachhaltig – und welche Risiken entstehen, wenn sie schlecht aufgestellt ist?
Ein nachhaltig geführter Staat muss seine Bilanz permanent bewirtschaften und diese hinsichtlich der Kapitalbindung und der Art der Finanzierung laufend prüfen. Eine qualitativ minderwertige Bilanz ist ein hohes Risiko für den Steuerzahler, gerade auch für diejenigen kommender Generationen sowie für den Kapitalmarkt. Qualitativ minderwertige Bilanzen sind somit auch ein hohes Risiko für die Sparguthaben der Altersvorsorge.
«Ein nachhaltig geführter Staat muss seine Bilanz permanent bewirtschaften und diese hinsichtlich der Kapitalbindung und der Art der Finanzierung laufend prüfen.»
Entscheidend ist also, wieviel Kapital der Staat in Vermögenswerten gebunden hat?
Genau. Die Kapitalbindung sagt aus, wie viel Kapital nötig ist, um das staatliche Leistungsvolumen zu erbringen. Und dieses gebundene Kapital verursacht Kosten – in Form von Zinsen, Abschreibungen und Unterhalt. Diese Kosten schränken den Budgetfreiraum in beträchtlichem Masse ein. Zudem bindet die Kapitalbindung enorme Managementkapazitäten und sie weckt Begehrlichkeiten. Deshalb gilt es, die Kapitalbindung laufend zu hinterfragen und nicht unkontrolliert anwachsen zu lassen, wie es bei vielen Staaten üblich ist.
Wie beurteilen Sie die Bilanz der Eidgenossenschaft?
Die Rechnung ist weitgehend nach internationalen Standards geführt, inklusive einer konsolidierten Bilanz, beides im Unterschied zu den meisten Kantonen und Gemeinden. Die Bilanz ist aber nicht Teil der Führungslogik im jährlichen Budgetprozess, sie wird also nicht bewirtschaftet. Die Schuldenbremse greift lediglich auf der Bundesrechnung, nicht aber auf der fast doppelt so grossen konsolidierten Rechnung. Das Eigenkapital des Bundes ist im Vergleich zu den Kantonen und Gemeinden äusserst dürftig – seine Eigenkapitalquote liegt unkonsolidiert lediglich im tiefen einstelligen Bereich, während jene der Kantone und Gemeinden solide zwischen 30 und 39 Prozent beträgt – und ist zudem nicht durch eine Unterbilanzregelung geschützt, wie sie im Obligationenrecht für private Unternehmen vorgesehen ist.
Dann gibt es auch in der Schweiz Verbesserungspotenzial?
Absolut: Die Bilanzen müssen Element der Führung sein und bewirtschaftet werden. Zum Bewirtschaften gehört nicht nur das Investieren, sondern auch das Verkaufen. Sowohl beim Investieren als auch bei den anderen Ausgaben fehlen elementarste Führungsinstrumente wie zum Beispiel eine Vollkostenrechnung, Benchmarking oder das Arbeiten mit sogenannten Key Performance Indicators. Auch im Bereich der Aufsicht, Transparenz und Ausbau der Schutzmechanismen könnte die Schweiz noch zulegen.
Was meinen Sie konkret, wenn Sie vom Verkauf staatlicher Vermögenswerte sprechen?
Beim Bund könnten beispielsweise Beteiligungen wie die Postfinance, die Swisscom sowie zahlreiche weitere Staatsvermögen realisiert werden. Auch die Kantone und Gemeinden verfügen über umfangreiche Bilanzen mit beachtlichen nicht-betriebsnotwendigen Vermögenswerten: Unkonsolidiert und exklusive substanzieller stiller Reserven belaufen sich deren Vermögen auf rund 250 Milliarden Franken – das entspricht gut 30’000 Franken pro Einwohner –, wobei knapp die Hälfte davon nicht betriebsnotwendig ist. Darüber hinaus besteht erhebliches Ertragspotenzial, da viele dieser Vermögenswerte aktuell zu günstig genutzt werden: Die Preisfindung erfolgt häufig auf Basis von Teilkosten statt Vollkosten und ist oftmals politisch motiviert.
«Die Schweiz sollte keinesfalls den Weg Deutschlands gehen, sondern die Schuldenbremse verschärfen.»
Anstatt Staatsbetriebe zu verkaufen, hat Deutschland die Schuldenbremse gelockert, um zusätzliche Kredite aufzunehmen. Sollte die Schweiz angesichts der anstehenden Investitionen in die Landesverteidigung einen ähnlichen Weg einschlagen?
Die Schweiz sollte keinesfalls den Weg Deutschlands gehen, sondern die Schuldenbremse verschärfen. Die Schuldenbremse ist ein verfassungsrechtlicher Schutzmechanismus zu Gunsten der Steuerzahler, damit die Tagespolitik nicht ungeniert auf die Steuerbasis zugreifen kann. Genau das passiert jetzt in Deutschland, wo die Staatskasse jetzt beinahe schutzlos den politischen Entscheiden der Regierung ausgesetzt ist. Man sollte solch elementare Schutzmechanismen der Bevölkerung vor seiner Führung mit einem Referendum absichern.
Wie sollte die Schuldenbremse ihrer Meinung nach verschärft werden?
Die Schweiz sollte die Schuldenbremse nicht nur auf die Bundesrechnung anwenden, sondern auf die fast doppelt so grosse konsolidierte Rechnung ausdehnen. Zudem sollte sie ein Eigenkapitalziel und eine Unterbilanzregel einführen, die für Private Firmen gemäss dem Obligationenrecht Standard ist und die richterlich abgestützte Sanierungsmassnahmen erfordert, wenn das Eigenkapital in einem gewissen Ausmass unterschritten wird.
Nach Jahren des «Verfrühstückens» der Friedensdividende steht die Landesverteidigung vor einem erheblichen Investitionsrückstand. Wie beurteilt ein Betriebswirt diese Situation?
Schnell werden in solchen Situationen Zwangsanleihen emittiert und die Steuern erhöht. Das war auch in der Schweiz in der Vergangenheit so der Fall. Heute haben wir aber eine Staatsquote von weit mehr als 30%, konsolidiert betrachtet von über 50%. Diese noch weiter auszudehnen, erachte ich als fahrlässig.
Welche Ansätze wären geeignet, um die Verteidigungsfähigkeit nachhaltig und effizient wiederherzustellen?
Von der Friedensdividende haben wir in erheblichem Ausmass zu Gunsten des Ausbaus der sozialen Wohlfahrt profitiert. Konsequenter wäre es deshalb heute auf Bundesebene einerseits Sparpotenziale in den Leistungs- und Verwaltungsprozessen zu realisieren, und andererseits Bilanzposten zu verkaufen, vor allem nicht betriebsnotwendiges Vermögen und damit auch Kapitalkosten zu reduzieren. Auch Kantone und Gemeinden sollten Leistungen übernehmen im Sicherheitsbereich – man denke an den Bevölkerungsschutz.