20-jähriges Jubiläum der Schuldenbremse in der Schweiz und juristischer Paukenschlag zur Schuldenbremse in Deutschland: Als Gastautoren in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sowie als Interviewpartner in der NZZ und der ARD Tagesschau gingen Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger, Direktor IWP, und Dr. Martin Mosler, Bereichsleiter Fiskalpolitik, den Unterschiede der Schuldenbremsen zwischen den beiden Ländern auf den Grund.
- Die Schweizer Schuldenbremse ist direktdemokratisch, weil sie das Ergebnis einer Volksabstimmung ist. Sie wurde im Dezember 2001 mit fast 85 Prozent Ja-Stimmen vom Schweizer Stimmvolk angenommen – eine überwältigende demokratische Mehrheit. Sie hat damit eine klare politische Legitimation unmittelbar vom Volk, und nicht wie in Deutschland nur mittelbar durch das Parlament.
- Die Schweizer Schuldenbremse ist strikt, weil sie keine strukturelle Neuverschuldung erlaubt. In Deutschland dürfen die Ausgaben die geschätzten Einnahmen um 0,35 Prozent des BIP übersteigen
- Die Schweizer Schuldenbremse ist verbindlich, weil sie klaren Vorschriften für den zeitlichen Abbau der übermässigen Schulden macht. Bei ordentlichen Ausgaben hat man drei Jahre Zeit, bei ausserordentlichen Ausgaben sind es sechs Jahre. In Deutschland erfolgt Abbau hingegen «konjunkturgerecht» und durch individuellen Beschluss vom Parlament.
- Die Schweizer Schuldenbremse ist schonend für den Föderalismus, weil sie nur auf Bundesebene gilt. Die Kantone haben eigene, individuelle Fiskalregeln. In Deutschland gilt die Schuldenbremse für die Länder einheitlich von Baden-Württemberg bis Bremen.
Was kann die deutsche Diskussion nun von der Schweiz lernen? Das Design der Regeln und der Sanktionen ist wichtig. Entscheidend ist aber die politische Legitimation. Nicht der Wille der Politiker, sondern der Wille des Volkes zählt. In der Schweiz hat die Schuldenbremse dieses Jahr ihren 20. Geburtstag. Sie wird diskutiert und kritisiert, aber auch gefeiert und wertgeschätzt – zu Recht!