Die Altersvorsorge steht in der Schweiz aufgrund des demographischen Wandels vor grossen Herausforderungen. Einerseits werden die Menschen zum Glück immer älter. Und anderseits pochen sie auf ein würdiges, sprich: ein würdig finanziertes Leben im Ruhestand, wie es ihnen in der Bundesverfassung versprochen ist.
Dies gilt insbesondere für die AHV, die erste der drei Säulen, die nach dem Umlageverfahren ausgestaltet ist. Der Reformbedarf ist hoch, die politischen Hürden sind es allerdings nicht minder. Erst kürzlich legte das Parlament einen neuen Rentendeal auf den Tisch. Während auf der politischen Bühne die Umverteilung der Altersvorsorge zwischen den Generationen im Scheinwerferlicht steht, bleibt die Umverteilungswirkung der AHV von Reich zu Arm im Schatten. Unsere Studie zeigt: zu unrecht.
Dazu muss man wissen: Die Schweizer AHV-Rente unterscheidet sich wesentlich von einer Rente, die im Verhältnis zu den geleisteten Lohnabgaben ausbezahlt wird. Zwar werden während des Arbeitslebens Lohnbeiträge auf dem gesamten Gehalt erhoben, jedoch sind die während des Ruhestands ausbezahlten Renten gegen oben begrenzt. Die aktuelle AHV-Maximalrente beträgt 2'390 Franken.
Ab einer bestimmten Einkommensschwelle sind die Beiträge Gutverdienender damit nicht mehr rentenbildend und haben den Charakter einer «Hochlohnsteuer». Denn Abgaben ohne individuelle Gegenleistung sind definitionsgemäss Steuern. Während Gutverdienende also eine Hochlohnsteuer bezahlen, haben alle einen Anspruch auf ein Grundeinkommen in Form einer Mindestrente – unabhängig von den einbezahlten Beiträgen.
Diese monatliche Mindestrente ist seit der Einführung der AHV 1948 von 40 Franken bis heute auf 1195 Franken angestiegen. Des Weiteren werden Beitragsleistungen von geringen Einkommen stärker rentenbildend angerechnet als Beiträge höherer Einkommen (der sogenannte «Rentenknick»). Und schliesslich haben pensionierte Ehepaare mit geringen Einkommen ein Anrecht auf zwei volle Mindestrenten, während Ehepaare mit hohen Einkommen höchstens 1,5 Maximalrenten erhalten. Auch dies verstärkt die einkommensbezogene Umverteilung der AHV.
Was bedeutet dies für die gesellschaftliche Umverteilung? In unserer Studie quantifizieren wir die AHV-Umverteilung seit 1948 und setzen sie ins Verhältnis zur Umverteilungswirkung der Einkommenssteuer. Unsere Resultate zeigen, dass die AHV-Umverteilung die steuerliche Progression deutlich verstärkt und insbesondere den Einkommensanteil der höchsten Einkommen reduziert. Ihnen fliessen deutlich geringere Rentenleistungen zu, als dies bei einer Proportionalrente ohne Umverteilung der Fall wäre.
Die restliche Bevölkerung bis in die obere Mittelschicht profitiert hingegen. Unsere Studienergebnisse lassen sich mit dem Bonmot des ehemaligen Bundesrats und «Vater der AHV», Hans-Peter Tschudi, zusammenfassen: «Die Reichen brauchen die AHV nicht, aber die AHV braucht die Reichen.»
Die umverteilende Wirkung steigt denn auch mit dem Einkommen markant an. Wie Abbildung 1 zeigt, vereinnahmt das oberste eine Prozent vor Steuern rund 11 Prozent aller Einkommen, nach Steuern noch 8,7 Prozent. Durch die AHV reduziert sich dieser Anteil weiter auf 7,9 Prozent.
Dabei zeigt sich: Über die Zeit hat die Umverteilungswirkung der AHV zugenommen. Am stärksten Anfang der 1970er Jahre mit dem Ausbau der AHV-Beiträge sowie der Rentenleistungen in der Amtszeit von Bundesrat Tschudi.
Das politische Spannungsverhältnis, das sich aus der Kombination von Altersvorsorge und einkommensbezogener Umverteilung in einem einzigen Sozialwerk ergibt, wird diese Analyse nicht auflösen können. Die Offenlegung dieser «stillen» Umverteilung vermag aber zumindest ein Stück weit Transparenz in die anstehende Diskussion zur finanziellen Stabilisierung der AHV wie auch allfälliger zusätzlicher Elemente der Einkommensumverteilung in der beruflichen Vorsorge bringen.