Worum es geht
Die Finanzpläne des Bundes sind tiefrot. Der Handlungsbedarf umfasst mehr als 3 Mrd. CHF jährlich – Tendenz steigend. Jeder pflichtbewusste Politiker wäre bei dieser Ausgangslage aufgerufen, kluge Sparvorschläge zu entwickeln. Wer genau das von gewählten Volksvertretern erwartet, wird allerdings aktuell enttäuscht.
Seit der Bundesrat am 20. September seine Pläne zur Wiederherstellung des Budgetgleichgewichts kommuniziert hat, fühlen sich die Interessengruppen der Reihe nach verpflichtet, dagegen Stellung zu beziehen. Nicht selten begleitet mit schriller Rhetorik von Politikern, die sich von diesen Interessengruppen Wählerstimmen erhoffen. Wahlweise sind es die Vertreter des öffentlichen Verkehrs, die nicht in der Lage sein wollen zu sparen; die NGOs, die die internationale Zusammenarbeit ohne wachsende Mittel gefährdet sehen; die Kantone, die weiterhin auf steigende Bundessubventionen bauen oder die Bildungslobby, die den Untergang des Wissensstandorts fürchtet, wenn das Ausgabenwachstum gedrosselt würde.
Warum es zählt
Der beherzte Griff in die öffentliche Kasse ist bei Politikern beliebt. Gerne geht dabei vergessen, dass das Parlament nicht frei ist, sich gegenseitig alle möglichen Sonderwünsche zu genehmigen. Im Gegenteil: die Volksvertreter stehen in der Pflicht, sorgsam mit den ihnen anvertrauten Mitteln umzugehen. Sie legen den Eid auf die Verfassung ab, die den exzessiven Zugriff auf das Geld der Steuerzahler untersagt.
In Artikel 126 der Bundesverfassung ist klar festgehalten, dass das Parlament die Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht halten muss. Die Details zur Schuldenbremse sind im Finanzhaushaltgesetz geregelt. In seiner Wirkung ist die Schuldenbremse eine Schranke gegen Staatsausgaben, deren Zunahme das Wachstum der Wirtschaftskraft übertrifft. Daran muss sich jeder Politiker halten. Ein strukturelles Defizit von jährlich über 3 Mrd. CHF und mehr ist schlicht nicht mit der Verfassung konform. Schon gar nicht in einer konjunkturell guten Ausgangslage. Ausgaben kürzen ist jetzt Pflicht!
«In seiner Wirkung ist die Schuldenbremse eine Schranke gegen Staatsausgaben, deren Zunahme das Wachstum der Wirtschaftskraft übertrifft.»
Ausgaben kürzen ist aber nicht nur Pflicht, sondern auch sinnvoll. In den vergangenen Jahren wurde die Steuerbelastung stetig ausgebaut – man denke zuletzt an die Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung der Rentenreform, die OECD-Mindeststeuer und bald eine Steuererhöhung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente. Es werden in den nächsten Jahren Zusatzeinnahmen von jährlich 7.5 Mrd. CHF zur Verfügung stehen – also satte 8% zusätzlich zu den bestehenden, reichlich sprudelnden Einnahmen. Und dies bei guter Konjunktur und entsprechend ergiebigen Steuerquellen, die ebenfalls jedes Jahr Mehreinnahmen generieren. Denn die Bundeseinnahmen wachsen mit etwa zwei Prozent pro Jahr im Rahmen des Wirtschaftswachstums. Trotz dieser üppigen Ausgangslage hat das Parlament ein Ausgabenwachstum von über drei Prozent in die Finanzpläne schreiben lassen, was freilich nicht mehr durch Einnahmen gedeckt ist. Die Diagnose ist klar: der Bund hat ein Ausgabenproblem.
Evidenz I
Sparen ist auch sinnvoll, wenn wir uns die Entwicklung der Subventionen im Bundeshaushalt anschauen. Im Jahr 2024 beträgt das Subventionsvolumen auf Schweizer Bundesebene rund 48.8 Milliarden Franken – das IWP hat in seinem zweiten Subventionsreport alle Subventionen erschöpfend aufgelistet. Dies entspricht fast zwei Drittel der laufenden Bundesausgaben, über der Hälfte der ordentlichen und ausserordentlichen Gesamtausgaben des Bundes und über 6 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung der Schweiz. Trotz Schuldenbremse und Druck auf die öffentlichen Finanzen sollen die Zahlungen bis 2027 weiter wachsen. Der jahrelange Trend scheint ungebrochen.
Das Einsparpotenzial durch eine Reform der Subventionspraxis ist umfangreich und könnte die kurz- wie langfristige Fiskallücke des Bundes schliessen. Bereits die Reduzierung spezieller, industriepolitischer Subventionen könnte hunderte Millionen Franken in die Staatskasse zurückführen. Noch grössere Effekte sind jedoch durch Reformen in anderen Bereichen möglich. So sind die 10 grössten Positionen für über zwei Drittel des Subventionsvolumens verantwortlich. Die AHV hat im letzten Jahrzehnt insgesamt 113.5 Milliarden Franken inflationsbereinigt an Bundeszuschüssen erhalten, im laufenden Jahr beträgt der Zuschuss 11.4 Milliarden Franken. Für die Sozialhilfe im Asylbereich wurden über 12 Milliarden Franken seit 2014 aufgewendet, dieses Jahr sind 1.1 Milliarden Franken für den Posten eingeplant. Und die Direktzahlungen an die Landwirtschaft betragen insgesamt 2.8 Milliarden Franken im laufenden Jahr. Die Unterstützung der Landwirte ist dabei gegenüber 2014 jedoch zurückgegangen – als einziger Posten in den Top 10.
Es gibt eine Reihe weiterer, prüfenswerter Subventionen. Die Zuschüsse an den Netzzuschlagsfonds in Höhe von 1.3 Milliarden Franken in diesem Jahr entfalten keine effiziente Wirkung, da die Stromproduktion bereits dem europäischen CO2-Zertifikatehandel unterliegt. Beim Gebäudeprogramm, für das 377 Millionen Franken aufgewendet werden, werden die Mitnahmeeffekte auf bis zu 50 Prozent geschätzt, was einen grossen Teil der Zahlung wirkungslos macht. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Grundgüter stellt eine Subvention nach dem Giesskannenprinzip dar. Eine Aufhebung des verminderten Satzes bei einer gleichzeitigen, gezielten Erhöhung von Sozialtransfers und einer aufkommensneutralen Senkung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes scheint prüfenswert. Es gibt also zahlreiche Reformansätze, die nicht wie bisher politisch gut vernetzte Akteure begünstigen, sondern denjenigen zugutekommen, die in Bern keine starke Lobby haben – die Steuerzahler. Damit würden drei zentrale Ziele erreicht: ökonomische Effizienz, ökologische Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit.
Evidenz II
Sparen ist auch sinnvoll, wenn wir uns das Staatswachstum im engeren Sinne anschauen – also der Verwaltung. Die Beschäftigung im öffentlichen Sektor (Staatsverwaltung auf allen Ebenen plus Firmen in staatlichem Besitz bzw. unter staatlicher Kontrolle) beträgt nach konservativer Schätzung im Jahr 2021 17.4 % der Schweizer Gesamtbeschäftigung. Die Beschäftigung im öffentlichen Sektor ist von 2011 bis 2021 um 15.9 % gewachsen. Im gleichen Zeitraum wuchs die Beschäftigung in der Privatwirtschaft um 10.7 %. Die staatlichen Personalausgaben sind von 2008 bis 2021 um 14.8 Milliarden Franken bzw. um 34 % gestiegen.
Das Wachstum hat sich seit 2008 auf allen Staatsebenen beschleunigt. Die Ausgaben des Bundes wachsen mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 2.6 % schneller als jene der Kantone (2.4 %) und Gemeinden (1.7 %). Für vergleichbare Tätigkeiten liegen die Löhne in der Bundesverwaltung durchschnittlich 11.7 % höher als in der Privatwirtschaft, in den Kantonsverwaltungen sind es 5.4 % und in den Gemeindeverwaltungen 4.5 %. Dies zeigen die Schätzungen des IWP basierend auf Daten der Jahre 2017 bis 2022.
Was daraus folgt
Das Wachstum des Staats sollte nicht losgelöst von den Möglichkeiten der wirtschaftlichen Basis sein. Denn Politik ist, wenn sie funktionieren soll, mehr als ein Spiel von Macht und Interessen. Politik bedarf der Rückbindung an den Wählerwillen und damit der moralischen Grundlage. Das heisst zu allererst einen sorgsamen Umgang mit den anvertrauten Steuermitteln. Dies verlangt der Rechtsstaat, dies verlangt der Souverän. Ausgaben kürzen ist jetzt Plicht.
Dieser Text erscheint hier zum ersten Mal. Später wird er als Kommentar in der Zeitung «Finanz und Wirtschaft» erscheinen.