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IWP 21. September 2023

15 Jahre Nationaler Finanzausgleich: Wurden die Ziele erreicht?

BERN - 17.10.2013 - Swiss Federal Parliament in Bern, Switzerland. Photo by Béatrice Devènes

Als 2008 der neue Nationale Finanzausgleich (NFA) zwischen Bund und Kantonen eingeführt wurde, war es das erklärte Hauptziel, dass die kantonalen Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit («Finanzkraft») verringert werden. Leider wurde dieses Ziel nicht erreicht, schreiben Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger und Lukas Mair in einem Beitrag im Schweizer Monat.

Der NFA sieht vor, dass alle Kantone über ein Mindestmass an finanziellen Mitteln verfügen. Konkret sind es 86.5 % des Schweizer Durchschnitts. Hierfür ist eine Umverteilung von den Geber- zu den Nehmerkantonen notwendig. Die Höhe der Transferzahlungen ist wiederum von der Finanzkraft der Kantone abhängig, die an den steuerlich ausschöpfbaren Ressourcen bemessen wird. Diese setzen sich aus den Einkommen, Vermögen und Unternehmensgewinnen der im Kanton ansässigen juristischen und natürlichen Personen zusammen.

Die Transferzahlungen zwischen Geber- und Nehmerkantonen sind in den vergangenen fünf-zehn Jahren indes nicht gesunken, wie es geplant war, sondern kontinuierlich angestiegen – und dies teilweise stärker, als das BIP gewachsen ist. Dies ist ein Beleg dafür, dass die Finanzkraft der Kantone weiter auseinanderdriftet. Es folgt: Die Abhängigkeit der Nehmerkantone von Transferzahlungen aus dem NFA ist seit seiner Einführung gewachsen.

Ein Grund für diese Entwicklung dürften die fehlenden Anreize der Nehmerkantone sein, ihre finanzielle Situation zu verbessern. Wenn sich beispielsweise ein neues Unternehmen in einem Nehmerkanton ansiedelt, sinken die Transferzahlungen aus dem NFA. Wenn die neuen Steuereinnahmen den Rückgang der Transferzahlungen nicht ausgleichen, lohnt es sich für den Kanton unter dem Strich nicht. Fazit: Der NFA bedarf einer Reform.

Einige Denkanstösse für eine Reform des Finanzausgleichs finden Sie im Beitrag.