Studien
Prof. Dr. David Stadelmann & Yves Kläy MA 12. August 2024

Frauen und Männer im Parlament: Wer vertritt wen?

BERN, 27.2.2024 - BERN, 27.2.2024 - Frühlingssession 2024 im Nationalrat.  

Foto: Parlamentsdienste / Pascal Mora

In der medialen Debatte um die Gleichstellung wird oft argumentiert, dass Gleichberechtigung erst dann erreicht ist, wenn Frauen und Männer in politischen Ämtern gleich stark vertreten sind. Diese Sichtweise stützt sich mitunter auf die Annahme, dass Politikerinnen die Anliegen von Frauen besser vertreten als ihre männlichen Kollegen. Trifft dies zu, wären die Folgen erheblich, da Frauen weltweit und auch in der Schweiz in Parlamenten weniger stark repräsentiert sind als Männer.

Um herauszufinden, wie es um die politische Repräsentation von Frauen und Männern in der Schweiz steht, haben Yves Kläy MA, Prof. Dr. Reiner Eichenberger, Dr. Marco Portmann und Prof. Dr. David Stadelmann in einer neuen Studie 234 Volksabstimmungen analysiert, die zwischen 1996 und 2022 stattgefunden haben. Die Autoren untersuchten, ob Parlamentarierinnen eher im Einklang mit den Interessen von Wählerinnen und Parlamentarier mit denen von Wählern abstimmen. Die Datengrundlage stellt der Parlameter des IWP dar, der insgesamt 47’527 Vergleiche ermöglichte. Die Studienergebnisse wurde kürzlich in der ökonomischen Fachzeitschrift «Economics Letters» veröffentlicht.

Die Auswertung zeigt, dass Parlamentarier die Anliegen von Frauen gleich gut vertreten wie Parlamentarierinnen (vgl. Graphik). Die Übereinstimmung betrug in beiden Fällen 65,4 %. Männer hingegen werden von Parlamentariern etwas besser vertreten als von Parlamentarierinnen. Wird zusätzlich auch die Parteizugehörigkeit der Parlamentarier berücksichtigt, verschwindet auch dieser geringfügige Unterschied. Parteidisziplin und Ideologie erscheinen somit entscheidender für die Vertretung der Wählerinteressen als das Geschlecht der Parlamentarier.

Die Vorstellung, dass Parlamentarierinnen die Präferenzen von Frauen besser vertreten, wird durch die empirischen Daten also nicht gestützt. Das ist ein Ergebnis, dass man künftig auch bei Gestaltung von Massnahmen zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigen muss.

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