Die Schweizer Schuldenbremse: Was kann Deutschland lernen?

Von Dr. Martin Mosler und Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger

  • Die Schweizer Schuldenbremse ist direktdemokratisch, weil sie das Ergebnis einer Volksabstimmung ist. Sie wurde im Dezember 2001 mit fast 85 Prozent Ja-Stimmen vom Schweizer Stimmvolk angenommen – eine überwältigende demokratische Mehrheit. Sie hat damit eine klare politische Legitimation unmittelbar vom Volk, und nicht wie in Deutschland nur mittelbar durch das Parlament.
  • Die Schweizer Schuldenbremse ist strikt, weil sie keine strukturelle Neuverschuldung erlaubt. In Deutschland dürfen die Ausgaben die geschätzten Einnahmen um 0,35 Prozent des BIP übersteigen
  • Die Schweizer Schuldenbremse ist verbindlich, weil sie klaren Vorschriften für den zeitlichen Abbau der übermässigen Schulden macht. Bei ordentlichen Ausgaben hat man drei Jahre Zeit, bei ausserordentlichen Ausgaben sind es sechs Jahre. In Deutschland erfolgt Abbau hingegen «konjunkturgerecht» und durch individuellen Beschluss vom Parlament.
  • Die Schweizer Schuldenbremse ist schonend für den Föderalismus, weil sie nur auf Bundesebene gilt. Die Kantone haben eigene, individuelle Fiskalregeln. In Deutschland gilt die Schuldenbremse für die Länder einheitlich von Baden-Württemberg bis Bremen.