Arbeitsmigration in die Schweiz: Eine Einordnung aktueller Erkenntnisse.

  1. Die Personenfreizügigkeit steigert insgesamt die Wertschöpfung in der Schweiz. Blickt man aber auf den Wohlstandsgewinn pro Kopf, so fällt dieser gering aus. Das Schweizer BIP pro Kopf ist seit dem Jahr 2000 inflationsbereinigt um 23 % gestiegen. Damit liegt die Schweiz im europäischen Mittelfeld. Andere Länder wie Deutschland haben im selben Zeitraum ein ähnlich hohes BIP-pro-Kopf-Wachstum bei deutlich tieferer Zuwanderung erreicht.
  2. Die hohe Zuwanderung bringt viele Fachkräfte in die Schweiz. Zugleich vermochte sie den Mangel an Fachkräften nicht zu beseitigen, sondern hat ihn verstetigt. Studien zeigen, dass für jede bei einem exportorientierten Unternehmen geschaffene Stelle für eine zugewanderte Fachkraft 0.6 bis 1.4 Stellen im lokalen Gewerbe neu entstehen. Jede Zuwanderung benötigt also weitere Zuwanderung, weil der Konsum der Neuzuzüger die Nachfrage zustätzlich erhöht.
  3. Die Zuwanderung trägt derzeit zur Linderung der strukturellen Probleme der AHV bei. Sie stellt jedoch keine langfristige, dauerhafte Lösung für die Altersvorsorge dar. Über den gesamten Lebenszyklus hinweg beziehen die meisten Personen mehr Leistungen aus der AHV, als sie selbst zu deren Finanzierung beigetragen haben: Pro Franken an Lohnbeiträgen erhalten EU-/EFTA-Bürger 1.76 Franken, übrige Zuwanderer über 2 Franken und Schweizer 1.83 Franken Rente.