Wie weiter mit den Corona-Schulden?

  1. Der Bund hat seit der Einführung der Schuldenbremse Schulden im Umfang von 30 Milliarden Franken abgebaut. Dieser Abbau steht zwar im Einklang mit dem Gesetz, ist aber verfassungsrechtlich nicht vorgeschrieben. Die Schuldenbremse wurde ausdrücklich als Instrument zur Vermeidung einer neuen Verschuldung und nicht als Instrument des Schuldenabbaus ausgestaltet. Im Vordergrund für den Verfassungsgeber stand klar das Ziel, die bestehenden Bundesschulden zu stabilisieren.
  2. Der gesetzlich festgelegte Zeitrahmen von sechs Jahren wird für den Schuldenabbau eingehalten. Dies ist ein grosser Vorteil, weil bei einer Verlängerung auf zwölf Jahre die Verbindlichkeit der Schuldenbremse geschmälert wird. Es ist aus politökonomischen Gründen ausserdem fraglich, ob während zwölf Jahren am Schuldenabbau festgehalten würde. Zu gross ist die Gefahr, allzu bald von diesem Plan abzuweichen.
  3. Die Variante 2 eröffnet finanzpolitisch wichtige Handlungsoptionen für die Zukunft. Erwartet der Bund künftig nämlich regelmässig hohe Überschüsse, kann er konsequenterweise Steuern senken. Der bei Variante 1 geplante Einsatz dieser Überschüsse für den Schuldenabbau unter das Niveau von 2003 ist weder erforderlich noch sinnvoll.