Freihandelsabkommen Schweiz-EU: Bringt Wohlfahrtsgewinne, schont Souveränität.

  1. Als Basisszenario wird angenommen, dass die Schweiz und die Europäische Union ein neues Freihandelsabkommen schliessen, dessen Konditionen dem 2017 teilweise in Kraft getretenen Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) entsprechen. Das modernisierte Freihandelsabkommen wird zusätzlich zu den bisherigen, bestehenden bilateralen Abkommen eingeführt. Sofern thematische Schnittmengen der Regelungen bestehen, etwa beim Freihandelsabkommen von 1972 oder den Bilateralen Verträgen I und II, so werden die entsprechenden Konditionen auf den Stand des CETA-Abkommens aktualisiert.
  2. Für eine Einordnung des Basisszenarios wird als Referenz eine komplette Desintegration der bilateralen Handelsbeziehungen als Extremfall angenommen. So beenden die Schweiz und die EU das 1972 in Kraft getretene Freihandelsabkommen sowie die Bilateralen Verträge I und II. Die Schweiz gibt zudem ihre Mitgliedschaft im Schengenraum auf. Der bilaterale Handel erfolgt mithin nach den Regelungen für Drittstaaten gemäss dem Regelwerk der Welthandelsorganisation (WTO).
  3. In einem zweiten Referenzszenario als hypothetischem Extremfall tritt die Schweiz der EU als Vollmitglied bei. Das Freihandelsabkommen von 1972 sowie die Bilateralen Verträge I und II werden durch die Mitgliedschaft im Binnenmarkt ersetzt. Die Mitgliedschaft im Schengener Abkommen bleibt bestehen.