«Die Bilateralen III brauchen die Demokratie als Gegengewicht», sagt Thomas Pfisterer.
Mit den neuen EU-Verträgen müsste die Schweiz zukünftige, binnenmarktrelevante Rechtsakte der EU übernehmen, ohne dass diese zum Abstimmungszeitpunkt schon bekannt wären. Sie betonen, die Rechtsübernahme erfolge zwar dynamisch, aber ohne Automatismus, weil die verfassungsrechtlichen Verfahren vorbehalten bleiben. Wenn ein Nein jedoch zulässige Ausgleichsmassnahmen der EU auslöst – wie viel ist das «letzte Wort» des Volkes dann materiell noch wert? Verschiebt sich die demokratische Frage nicht vom Ob einer Übernahme zum Preis des Neins?
Zur Person
Prof. Dr. Dr. h.c. LL.M. (Yale) Thomas Pfisterer ist Rechtsanwalt, Jurist und ehemaliger Politiker (FDP). Von 1965 bis 1991 war er als Gerichtsschreiber, Verwaltungsrichter und Verwaltungsgerichtspräsident im Kanton Aargau tätig. Zwischen 1979 und 1991 war er Bundesrichter, ab 1986 vollamtlich. Politisch war Pfisterer von 1973 bis 1980 Verfassungsrat des Kantons Aargau, von 1990 bis 1999 Aargauer Regierungsrat und von 1999 bis 2007 Ständerat. Daneben lehrte er seit 1971 an der HTL Brugg-Windisch und ab 1978 an der Universität St. Gallen, wo er sich zum Titularprofessor für Staats- und Verwaltungsrecht habilitierte.

Wenn bei einem Nein der Schweiz die EU ihre Ausgleichsmassnahmen so kalibrieren darf, dass sie den hypothetischen Vorteil der Schweiz aus der Abweichung vollständig kompensiert, welchen Sinn hat das Referendum in der Schweiz dann noch? Ist damit der Sinn der Referendumsdemokratie nicht entkernt?
Ihr Schlüssel ist die Aufwertung des Parlaments. Decision Shaping setzt frühe Information und technische Fachkompetenz voraus. Ist ein Milizparlament in der Lage, gegenüber einer informationell überlegenen Verwaltung tatsächlich gestaltend einzugreifen – oder bleibt die Aufwertung symbolisch, während die Agenda in Bundesrat und Verwaltung gesetzt wird?
«Künftig soll das Parlament den Bundesrat schon auf EU-Ebene begleiten und sicherstellen, dass wichtige Rechtsübernahmen dem Referendum unterstehen.»
Von der Verlagerung der Rechtsetzung auf die EU-Ebene profitieren gemäss der Logik des Ökonomen Mancur Olson vor allem konzentrierte, ressourcenstarke Interessen mit Brüssel-Zugang – zulasten breiter Bürgerinteressen. Verschiebt eine Aufwertung des Parlaments dieses Ungleichgewicht nicht bloss, statt es zu beheben?
Wenn zentrale Weichen früh in EU-Gremien und in der Bundesverwaltung gestellt werden, wandert die Einflussnahme aus der öffentlichen parlamentarischen Arena in weniger transparente Kanäle. Stärkt Ihre Lösung die demokratische Kontrolle – oder macht sie das Rent-Seeking nur intransparenter?
«Eine verstärkte Mitwirkung schon im EU-Gesetzgebungs- und Übernahmeverfahren soll den Einfluss des Parlaments, der Kantone und der interessierten Kreise ausbauen.»
Sie halten ein Ständemehr für überflüssig. Wenn die EU-Verträge aber die demokratischen Spielregeln verändern und damit faktisch verfassungsmässige Tragweite haben – Prof. Paul Richli und andere sprechen von Verfassungsrang –, warum sollte ausgerechnet hier die föderale Schranke gegen eine «Tyrannei der Mehrheit» nicht greifen? Wenn die Wirkung verfassungsmässig ist, warum soll die Form der völkerrechtlichen Verpackung die Stände um ihr Mitspracherecht bringen?
Die dynamische Übernahme harmonisiert Regeln und beschneidet den Wettbewerb der Kantone – Wohlfahrtsgewinne, die gerade nicht auf Bundesebene anfallen. Wie sichern Sie die föderale Vielfalt und den institutionellen Wettbewerb, die in Ihrem parlamentszentrierten Modell unter Druck geraten?
Ihre Sicherungen sind staatsrechtlich-normativ begründet. Wo ist die empirische Evidenz, dass eine parlamentarische Aufwertung die exekutivgetriebene dynamische Übernahme wirksam bändigt?
«Der Bundesrat muss sich um tatsächlichen Einfluss der Schweiz auf EU-Ebene und um Schweiz-verträgliche sowie referendumsfeste Lösungen bemühen.»